Bauen im Kreis Wesel

Untere Bauaufsichtsbehörde

Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Bauangelegenheiten zuständig.

Aufgabe der Bauaufsichtsbehörden ist, darauf hinzuwirken, dass die geltenden Vorschriften bei Bauvorhaben (Neubau, Umbau, Nutzungsänderung) tatsächlich eingehalten werden. Von Gebäuden dürfen keine Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt ausgehen. Gebäude dürfen nur an bestimmten Orten und nur so errichtet werden, wie dies nach gesetzlichen Bauvorschriften zulässig ist.

Die Einhaltung der maßgeblichen Vorschriften wird durch die Bauaufsichtsbehörden in der Regel im Baugenehmigungsverfahren vorbeugend überprüft. Für genehmigungspflichtige Vorhaben ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde eine Baugenehmigung zu beantragen. Erst wenn die Baugenehmigung erteilt worden ist, darf gebaut werden.

Wenn von bereits bestehenden Gebäuden etwa Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen, kann die Bauaufsicht als Ordnungsbehörde auch außerhalb von Baugenehmigungsverfahren tätig werden.

Dienstleistungen der Bauaufsichtsberhörde Kreis Wesel

Alle anderen Städte im Kreis Wesel haben eine eigene Bauaufsichtsbehörde. Bürgerinnen und Bürger wenden sich in diesen Fällen bitte direkt an die jeweilige Stadtverwaltung:

Kontakte zu den kommunalen Bauaufsichtsbehörden


 
Wohnraumförderung für Privatpersonen

Der Kreis Wesel ist Bewilligungsbehörde für Anträge auf öffentliche Wohnraumförderung im gesamten Kreisgebiet.

Die soziale Wohnraumförderung unterstützt die Menschen im Kreis Wesel, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Hierfür werden Fördergelder und zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen vergeben für den Neubau, den Erwerb und den Umbau einer Immobilie.

Der Schwerpunkt liegt auf der Förderung von bezahlbaren neuen Mietwohnungen.

Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften und private Investoren erhalten eine Förderung, wenn sie Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Konditionen zur Verfügung stellen. Darüber hinaus können Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot für Menschen mit Behinderungen, Frauenhäuser, Männerhäuser und Wohnplätze für Auszubildende und Studierende gefördert werden.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung von bestehenden Wohnungen, vor allem im Hinblick auf den Klimaschutz und die energetische Erneuerung. Auch der Abbau von Barrieren sowie die Aufbereitung von Brachflächen sind in diesem Zusammenhang förderfähig.

Auch Privatpersonen können die öffentliche Wohnraumförderung in Anspruch nehmen. Mehr zur Eigentumsförderung erfahren Bürgerinnen und Bürger auf der Informationsseite "Wohnleistungen im Kreis Wesel".