Verfahrenslotse / Verfahrenslotsin
Für viele junge Menschen mit einer (drohenden) Behinderung und deren Personensorgeberechtigte, die einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, gestaltet sich die Suche nach einer passenden Hilfe oftmals schwierig. Das Hilfesystem der unterschiedlichen Leistungsträger der Eingliederungshilfe ist sehr unübersichtlich. Der Verfahrenslotse/ Die Verfahrenslotsin soll diesen Personen eine Orientierung geben und sie durch den Prozess begleiten. Eine Entscheidung über die jeweilige Hilfe obliegt jedoch den Eingliederungshilfeträgern.
Das Begleitungs- und Unterstützungsangebot der Verfahrenslotsen ist freiwillig, kostenlos und wird unter Wahrung der Schweigepflicht durchgeführt.
Beratungstermine können sowohl am Standort des Jugendamtes des Kreises Wesel, jedoch nach Absprache auch im Rahmen von Hausbesuchen oder in den Außenstellen des Kreises Wesel, wahrgenommen werden. Eine Terminvereinbarung ist notwendig.
Zu den Angeboten der Verfahrenslotsen/innen gehören:
- Die Beratung bei Erstanträgen der Eingliederungshilfe
- Die Begleitung von jungen Menschen mit (drohender) Behinderung zu Terminen, Planverfahren und Antragstellungen als Vertrauensperson
- Die weitere Begleitung auch nach der Installation einer Hilfe
- Die Unterstützung bei Gesprächen mit anderen Leistungsträgern bzgl. Leistungen der Eingliederungshilfe und beim Übergang zu Leistungen anderer Rehabilitationsträger
Wer kann sich beraten lassen?
- Alle jungen Menschen (von 0 bis einschließlich des 26. Lebensjahres) mit Leistungsansprüchen der Eingliederungshilfe (gemäß SGB IX bzw. SGB VIII) und deren Familien
- Erziehungs- und Personensorgeberechtigte (Eltern, Vormund, Ergänzungspfleger)
- Pflegeeltern und Personen mit Erziehungsvollmacht (z.B. Betreuungspersonen in stationären Einrichtungen)
- Mütter und Väter unabhängig vom sorgerechtlichen Status
- Junge Volljährige (auch bei Vorliegen einer gesetzlichen Betreuung)
- Beratung rund um Erstanträge, auch nach dem 21. Lebensjahr
Hilfreiche Unterlagen
Die folgenden Unterlagen können Sie, falls sie vorhanden sind und Sie diese offenlegen möchten, zum Termin mitbringen. Dies kann sehr hilfreich sein, um den Anspruch auf Eingliederungshilfe richtig einschätzen zu können.
- (Fach-) Arztberichte mit ggf. vorliegenden Diagnosen
- KiTa- oder Schulberichte, Zeugnisse
- ggf. psychologische Gutachten
- ggf. Trägerberichte, Hilfepläne o.ä.
- Kontaktdaten von weiteren Personen im Hilfenetzwerk