Jagen im Kreis Wesel

Bild: Manfred Antranias Zimmer
Jagdschein

Achtung!

Bitte richten Sie sich nach den aktuell abweichenden Regelungen, die Sie unter "Downloads" finden.

Anträge auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jagdscheins können bei der unteren Jagdbehörde angefordert werden. Personen, die ihren Jagdschein dort bereits verlängert haben, bekommen das Formular vor Ablauf der Jagdschein-Gültigkeit automatisch zugesandt. Die Ersterteilung eines Jagdscheins ist erst nach Bestehen der Jägerprüfung möglich.

Der Antrag ist zusammen mit einem ausreichenden Jagdhaftpflicht-Versicherungsnachweis sowie dem Jagdscheinheft (bei Ersterteilung mit Prüfungszeugnis bzw. Sachkundenachweis sowie Passfoto) grundsätzlich persönlich einzureichen. Über abweichende Regelungen informiert die Jagdbehörde individuell. Vor der Erteilung des Jagdscheines führt die Jagdbehörde eine sogenannte Zuverlässigkeitsprüfung durch.

Für die Erteilung eines Falknerjagdscheines ist es erforderlich, dass die Bewerberin oder der Bewerber zusätzlich zur Jägerprüfung eine Falknerprüfung bestanden hat.

Bei der Erteilung von Ausländerjagdscheinen können Ausnahmen getroffen werden. Ausländertagesjagdscheine können z.B. bei Nachweis ausreichender Kenntnisse des Jagdwesens ausgestellt werden.

Jagdbeirat und Jagdberater Kreis Wesel

Aufgabe des Jagdbeirates ist es, die Jagdbehörde zu beraten. Nach seiner Zusammensetzung ist er besonders geeignet, die Tätigkeit der Jagdbehörde durch die Erkenntnisse und Erfahrungen der Praxis unter den verschiedenen fachlichen Aspekten zu ergänzen.

Der Jagdbeirat ist in allen grundsätzlichen Fragen zu hören. In bestimmten Fällen wie der Abrundung/Anpassung von Reviergrenzen oder der Abschussplanung ist seine Beteiligung ausdrücklich vorgeschrieben.

Der Jagdberater ist Mitglied des Kreisjagdbeirats und wird aus dessen Mitte gewählt. Er muss in jagdlichen Angelegenheiten erfahren sein. Auch der Jagdberater hat die Aufgabe, die Jagdbehörde zu beraten.

Ein Kontakt zum derzeitigen Jagdberater der unteren Jagdbehörde des Kreises Wesel kann über die untere Jagdbehörde hergestellt werden.

Marderbeauftragte Kreis Wesel

Viele Hausbewohnerinnen und Hausbewohner sowie Autofahrerinnen und Autofahrer werden von der Anwesenheit eines Steinmarders belästigt.

Für Fragen zu diesem Themenbereich stehen die Marderbeauftragten der Kreisjägerschaft Wesel zur Verfügung.

Kontakt & Downloads

Kontakt

rechtsrheinisch: Lars Sandrowski, 
Telefon 0171 6837218
E-Mail: lars@sandrowski.de

linksrheinisch: Konrad Niehues,
Mobil: 0170 5507016,
E-Mail: nieh2konrad@aol.com

Downloads
Schweißhundestationen

Im Rahmen der gesetzlichen Wildfolge gelten für Nordrhein-Westfalen die folgenden Regelungen laut Landesjagdgesetz NRW: SGV § 29 (Fn15) Wildfolge(Zu § 22 a BJG).

Eine aktuelle Liste der Schweißhundstationen in NRW sind hier zu finden: Schweißhundestationen in NRW – Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.

Schwarzwild und Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Viruserkrankung, die ursprünglich in Afrika beheimatet ist und eine große Gefahr für Haus- und Wildschweine darstellt. Die Einschleppung in hiesige Tierbestände dürfte mit erheblichen Folgen verbunden sein, so dass sowohl Jagdausübende als auch Inhaber von Viehhandelsbetrieben zu höchster Wachsamkeit und problembewusstem Verhalten aufgerufen sind.

Unter den folgenden Links können weitere Informationen abgerufen werden: