Informationen zur Tages- und Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen

Die Tagespflege ist ein Betreuungs- und Pflegeangebot für pflegebedürftige Menschen. Tagespflegeeinrichtungen ergänzen die häusliche Pflege und dienen in erster Linie dazu, pflegende Angehörige zu entlasten. Die Tagespflege bildet eine wichtige Säule neben den Pflegesachleistungen zur Sicherung und Stabilisierung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Angehörige. 

Die Kurzzeitpflege ist eine vorübergehende Pflege und Betreuung in einer vollstationären Einrichtung. Sie ist wie die Tagespflege ein wichtiges Instrument zur Sicherung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Sie bietet Pflegebedürftigen, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, Zeit zur gesundheitlichen Stabilisierung sowie pflegenden und betreuenden Angehörigen Zeit zur Organisation von häuslichen Pflegearrangements. Fast noch wichtiger ist die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen durch Zeit zur eigenen Erholung oder Genesung. 

Fast alle vollstationären Pflegeeinrichtungen bieten eingestreute Kurzzeitpflegeplätze an. Dies sind räumlich nicht festgelegte vollstationäre Dauerpflegeplätze in Altenpflegeheimen, die für die Kurzzeitpflege genutzt werden können. Zusätzlich gibt es solitäre Kurzeitpflegeplätze. Diese Plätze sind räumlich festgelegt und werden ausschließlich für die Kurzzeitpflege genutzt.

Über Angebote und Leistungen der Tages- und Kurzzeitpflege, deren Finanzierung und Organisation beraten die trägerunabhängige Pflegeberatung in Ihrem Rathaus, die Fachberatungsstellen Demenz und Gerontopsychiatrie oder die Tages- bzw. Kurzzeitpflegeeinrichtungen.