Naturschutzbeirat

Zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft werden bei den unteren Naturschutzbehörden Beiräte gebildet. Der Naturschutzbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu 

  1. den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
  2. der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele von Naturschutz und Landschaftspflege vermitteln und 
  3. bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Die Mitgliedschaft im Naturschutzbeirat ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Der Kreistag wählt die Mitglieder des Naturschutzbeirates für die Dauer der jeweiligen Wahlperiode des Kreistages. Der Beirat ist an Weisungen, Aufträge und Richtlinien der Naturschutzbehörde nicht gebunden. Im Interesse der gemeinsamen Sache ist auf eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Beirat und Naturschutzbehörde hinzuwirken.

Die Befugnisse des Naturschutzbeirates ergeben sich aus dem Landesnaturschutzgesetz NRW und umfassen insbesondere

  • ein Widerspruchsrecht bei einer beabsichtigten Befreiung nach § 67 Abs. 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz,
  • ein Vorschlagsrecht für die Naturschutzwacht und
  • die enge Zusammenarbeit mit dem Kreis bei der Aufstellung von Landschaftsplänen.

Generell sind die Beiräte vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der Naturschutzbehörde in angemessener Form und Frist zu hören.

Geschäftsführung des Naturschutzbeirates