Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Sie bieten Familien Unterstützung und Hilfe im Alltag, damit pflegende Angehörige zum Beispiel Beruf und Pflege sowie Betreuung besser organisieren können. Das Leistungsangebot der ambulanten Pflegedienste erstreckt sich über verschiedene Bereiche. Dies sind u. a. körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen und Hilfen bei der Haushaltsführung. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse die Kosten anteilig.

Die Kontaktdaten zu den ambulanten Pflegediensten sind unter dem Link „Pflegeanbieter im Kreis Wesel“ abgebildet.

Informationen für ambulante Pflegedienste zur Beantragung des bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses nach §12 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NRW) 

Für Investitionen ambulanter Pflegeeinrichtungen fördert der Kreis Wesel die durchschnittlich betriebsbedingten Aufwendungen nach dem Sozialgesetzbuch – Elftes Buch (SGB XI). 

Rechtsgrundlage für die Investitionskostenförderung ist § 12 des Alten und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO) in Verbindung mit den §§ 23-25 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG DVO NRW).

Ambulante Pflegedienste erhalten zur Finanzierung betriebsnotwendiger Aufwendungen eine angemessene Jahrespauschale. Diese Pauschale errechnet sich mit 2,15 EUR pro volle Pflegestunde für Leistungen nach dem SGB XI und wird am 1. Juli eines jeden Jahres ausgezahlt. Die Förderung muss jedoch bis 1. März für das laufende Jahr beantragt werden.

Ambulante Pflegeeinrichtungen, die im laufenden Jahr erstmals Ihren Dienst aufnehmen, können eine Abschlagszahlung auf die tatsächlich zu erwartende Investitionskostenpauschale erhalten. Das Antragsformular und der Berechnungsbogen müssen bis spätestens 31. Dezember des Eröffnungsjahres eingereicht werden.

Informationsblätter und das aktuelle Antragsformular mit dem benötigten Berechnungsbogen werden den ambulanten Pflegediensten rechtzeitig oder auf Anfrage per E-Mail zugesandt. Für die Antragstellung sind nur diese Formulare zu verwenden. Andere bzw. selbst verfasste Formulare werden nicht akzeptiert.

 

Kontakt

Lilia Mast
Investitionskosten Tages- und Kurzzeitpflege und ambulanter Pflegedienste
Telefon 0281 207-2347
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