Verkehrssicherung
Der Kreis Wesel nimmt im Bereich des Straßenverkehrswesens vielfältige Aufgaben wahr.
Neben den Aufgaben zur Verkehrsunfallbekämpfung, der Verkehrserziehung und -aufklärung werden auch Anliegen zu verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) bearbeitet. So können Sie beispielsweise folgendes beantragen:
- eine Sondernutzung des öffentlichen Straßenverkehrsraumes für Straßenfeste
- einen Handwerkerparkausweis
- Transporte an Sonn- und Feiertagen
- Genehmigung von Baustellen
- Sicherheitsgurt- und Schutzhelmbefreiung
Verkehrslenkung & Verkehrssicherung
Wer auf öffentlichen Verkehrsflächen beispielsweise Straßenfeste, sportliche Veranstaltungen, Umzüge oder sonstige Aktionen durchführen möchte, benötigt dazu eine Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Damit wird die Berechtigung erteilt, den öffentlichen Verkehrsraum ausnahmsweise anders als eigentlich vorgesehen, nutzen zu dürfen.
Dabei wird über Auflagen festgelegt, welche Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vom Antragsteller zu ergreifen sind. Soweit erforderlich, können Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt und Verkehrsumleitungen eingerichtet werden. Auch die Festlegung von Parkplätzen für die Besucher einer solchen Veranstaltung gehören dazu.
Zuständigkeit des Kreises Wesel:
- Alpen
- Hünxe
- Schermbeck
- Sonsbeck
Die übrigen Kommunen nehmen diese Tätigkeiten selbst wahr.
Kontakt & Downloads
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Downloads
- Antrag auf Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht (117.92 KB)
- Merkblatt zur Befreiung von der Helm- und Gurtpflicht (8.75 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO für Handwerker (Handwerkerparkausweis) (120.77 KB)
- Merkblatt zum Handwerkerparkausweis (90.93 KB)
- Handwerksbetriebe der Anlage A und B der Handwerksordnung (12.9 KB)
- Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen nach § 45 Straßenverkehrsordnung (106.52 KB)
- Antrag auf Verlängerung der verkehrsrechtlichen Anordnung gemäß § 45 StVO (66.51 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 3 StVO (Sonntagsfahrverbot) (126.21 KB)
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO (126.51 KB)
- Veranstaltererklärung (33.26 KB)
- Versicherungsbestätigung für eine Veranstaltung (56.93 KB)
Bauhof Kreis Wesel
Durch den kreiseigenen Bauhof in Alpen-Bönninghardt werden die Aufgaben der Straßenunterhaltung, der Verkehrssicherungspflicht des Kreises für die Kreisstraßen und die Grünflächenunterhaltung der gärtnerisch gestalteten Grünanlagen an den kreiseigenen Verwaltungs- und Schulgebäuden im gesamten Kreis Wesel wahrgenommen sowie anfallende Sonderaufgaben koordiniert.
In Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten der Kreisverwaltung hat der Bauhof in den letzten Jahren weitere Tätigkeiten übernommen. So werden etwa die Pflege und Kontrolle der Naturdenkmäler für den Fachdienst Naturschutz, Landwirtschaft, Jagd, Fischerei durchgeführt, die Rettungszufahrten zur A3 in Hamminkeln und Wesel für den Fachdienst Straßenverkehr kontrolliert und gepflegt sowie die untere Landschaftsbehörde in den praktischen Arbeiten unterstützt (Schilder setzen und andere Tätigkeiten).
Kontakt Bauhof
Kreisbauhof Alpen
Bönninghardter Straße 36
46519 Alpen
Telefon: 02802 808969 0
Kampen, Jens
Telefon: 0281 207 3318
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31