Aktuelle Offenlagen
Zur Umsetzung des § 27a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) werden durch Rechtsvorschrift angeordnete öffentliche oder ortsübliche Bekanntmachungen und zur Einsicht ausliegende Unterlagen (soweit technisch und datenschutzrechtlich möglich) zusätzlich im Internet veröffentlicht.
Zur Umsetzung von Veröffentlichungen nach anderen Rechtsvorschriften.