Natur- und Landschaftsschutz

Besonders schutzwürdige und schutzbedürftige Teile von Natur und Landschaft sind im Kreis Wesel über die Landschaftspläne oder über die ordnungsbehördliche Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Innenbereich geschützt. Hierzu zählen Schutzgebiete und Schutzobjekte.

Naturschutzgebiete

Bestimmte Landschaftsräume haben eine besondere Bedeutung für Lebensgemeinschaften oder Biotope wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder aus wissenschaftlichen, natur- oder erdgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen. Diese Eigenschaften gilt es zu erhalten und zu entwickeln.

Solche Räume werden daher als Naturschutzgebiete festgesetzt. In den Naturschutzgebieten (NSG) soll die Nutzung naturverträglich erfolgen, die Natur soll nicht beunruhigt, gestört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt werden.

Im Kreis Wesel sind derzeit rund 17.000 ha, das sind cirka 16,3 % des Kreisgebietes, als Naturschutzgebiet (NSG) festgesetzt.

Landschaftsschutzgebiete

Bestimmte Landschaftsräume haben in ihrer Gesamtheit eine besondere Bedeutung für die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, für die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter oder für Erholung oder sind besonders reizvoll. Diese Eigenschaften gilt es zu erhalten. Solche Räume werden daher als Landschaftsschutzgebiete festgesetzt.

In den Landschaftsschutzgebieten (LSG) soll z.B. das Landschaftsbild, das einen bestimmten Landschaftsraum prägt, als Voraussetzung für die Erholungsfunktion erhalten werden.

Im Kreis Wesel sind derzeit rund 38.300 ha, das sind ca. 36,7 % des Kreisgebietes, als Landschaftsschutzgebiet (LSG) festgesetzt.

Naturdenkmale

Naturdenkmale sind besondere Einzelschöpfungen der Natur (z.B. alte Bäume, Findlinge), die wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit oder aus wissenschaftlichen, natur- oder erdgeschichtlichen Gründen unter besonderen Schutz gestellt werden.

Geschütze Landschaftsbestandteile

Geschützte Landschaftsbestandteile sind Bäume bestimmter Arten ab einem Stammumfang von 1,20 Meter sowie alle Kopfbäume, Hecken und Obstwiesen im Geltungsbereich der Landschaftspläne des Kreises Wesel.

Schutz von Bäumen

Für den Innenbereich und den Geltungsbereich von Bebauungsplänen können Städte und Gemeinden eine Baumschutzsatzung zum Schutz des Baumbestandes erlassen. Im Kreis Wesel haben davon die Städte und Gemeinden

  • Alpen
  • Dinslaken
  • Moers
  • Rheinberg
  • Wesel
  • Xanten

gebrauch gemacht.

Um den Erhalt von besonderen Einzelschöpfungen der Natur sicherzustellen, sind nach § 43 LNatSchG besondere Einzelbäume, Baumgruppen, Baumreihen, Alleen und Findlinge in den Landschaftsplänen oder der ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen im Innenbereich als Naturdenkmale festgesetzt. Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sind dem Kreis Wesel anzuzeigen bzw. Pflegemaßnahmen mit dem Kreis Wesel abzustimmen. Hierzu erfolgt eine fachliche Beratung.

Baumpflege

Baumpflegearbeiten werden an kreiseigenen Bäumen (z.B. Straßenbäumen an Kreisstraßen) und z.T. an Naturdenkmalen sowie geschützten Landschaftsbestandteilen durchgeführt.

Ziel der Baumpflege ist die Erreichung und Erhaltung vitaler, gesunder und verkehrssicherer Bäume durch geeignete Pflegemaßnahmen wie Kronenpflege/-schnitt, Kronenteileinkürzungen/-entlastungen, Kronensicherung durch Einbau von Kronensicherungssystemen und Standortoptimierungsmaßnahmen.

Ansprechperson

NN

Telefon: 0281 207-3552

Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31

Schützenswerte Landschaftselemente
Hecken

Die Pflege von Hecken nach der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz können durch Abschluss von 5-Jahres-Verträgen gefördert werden.

Die Voraussetzungen für eine Förderung richten sich nach der Rahmenrichtlinie Vertragsnaturschutz, die das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW erlassen hat.

Für die Pflege von Hecken gilt:

  • Mindestlänge der Hecke 50 m
  • Pflegeschnitte (Auf-den-Stock-Setzen /Auslichten)
  • Schnittgutentfernung/Aufschichtung für Benjeshecken
  • Anpflanzung und ggf. Nachpflanzung standortgerechter Arten aus regionaler Herkunft
  • Schutz vor Verbissschäden soweit und solange erforderlich (Einzelverbissschutz)
  • Mindestens einmalige Mahd des Saumstreifens innerhalb einer Vertragsperiode mit Abräumpflicht des Mähgutes
Obstwiesen

Der Erhalt von Streuobstwiesen wird durch die Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz gefördert. Pro Baum und Jahr können 20 Euro Zuschuss gewährt werden (maximal 1.520 Euro pro Hektar pro Jahr). Für die Extensive Unternutzung mit Mahd oder Beweidung und vollständigem Verzicht auf Pflanzenschutzmittel sowie Düngung können 260 Euro gewährt werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung befinden sich auf der Dienstleistungsseite Vertragsnaturschutz.

Kontakt

Lukas Burkel
Telefon: 0281 207-2552
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 552

Tobias Dohle
Telefon: 0281 207-3550
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 550

Naturschutzwacht

Die Naturschutzwacht soll die zuständigen Behörden über nachteilige Veränderungen in der Landschaft benachrichtigen und darauf hinwirken, dass Schäden von Natur und Landschaft abgewendet werden.

Die Bezirkseinteilung und die Ansprechpartner sind der folgenden Liste zu entnehmen.

Kontakte

Bezirk Name Anschrift Kontakt
Alpen Hugo Terhorst

Laakweg 21
46519 Alpen

Telefon: 02802 7373
E-Mail: terhorsthugo@gmail.com
Dinslaken Manfred Mölleken

Turmstr. 41
46539 Dinslaken

Telefon: 02064 82364
Hamminkeln-Mehrhoog Heinrich Döring

Alte Poststr. 13
46499 Hamminkeln

Telefon: 02857 3960
E-Mail: heinrich.doering@gmx.de
Hamminkeln-Wertherbruch Günter Büning

Isselburger Str.26
46499 Hamminkeln

Telefon: 02873 949494
E-Mail: guenterbuening@web.de
Hamminkeln-
Dingden/Brünen
Bernhard Overkämping

Elleringhof 1
46499 Hamminkeln

Telefon: 02852 4275
E-Mail: bernhard63.overkaemping@gmx.de
Hamminkeln-
Brünen-Marienthal
Hermann Buchmann

Isselmannsweg 3
46499 Hamminkeln

Telefon: 02856 594
Hünxe-Süden Herbert Meteling

Hardtbergweg 14
46569 Hünxe

Telefon: 02858 7641
Hünxe-Norden Thomas Parvjas

Waldheideweg 26
46569 Hünxe

Telefon: 02858 7187
E-Mail: tparyjas@gmail.com
Kamp-Lintfort Norden Markus Ermen-Zielonka

Altfelder Str. 248c
47475 Kamp-Lintfort

Telefon: 02842 9274031
E-Mail: m.ermen@web.de
Kamp-Lintfort Süden Heinz Scholten

Elsterfeldstr. 66
47445 Moers

Telefon: 02841 73516
Moers-Süden Hartmut van der Bijl

Bergheideweg 24d
47447 Moers

Telefon: 02841 65400
E-Mail: h.van.der.bijl@t-online.de
Moers-Norden Thomas Horst

Friedenstr. 13 a
47445 Moers

Telefon: 02841/8840356
E-Mail: Th.Horst@web.de
Neukirchen-Vluyn Stefan Karg

Vluyner Südring 7
47506 Neukirchen-Vluyn

Telefon: 02845 3099629
E-Mail: stefan-karg@hotmail.com
Rheinberg-Süden Christian Wiekhorst

Baerler Str. 62
47495 Rheinberg

Telefon: 0172 5343596
E-Mail: cwiekhorst@web.de

Rheinberg-Norden Theo Aryus

Kaiserstr. 6
47495 Rheinberg

Telefon: 02802 808555
E-Mail: theoaryus@web.de
Schermbeck-Osten Herbert Ufermann

Jägerheideweg 10
46514 Schermbeck

Telefon: 02853 2026
Schermbeck-Westen Hartmut Eimers

Dämmerwalder Str. 60
46514 Schermbeck

Telefon: 02865 603017
E-Mail: anjaneuenhoff@freenet.de
Sonsbeck Wilfried Tebart

Neerstr. 21
47665 Sonsbeck

Telefon: 02838 1569
Voerde Kris Kuckhoff

Mehrumer Str. 2b
46562 Voerde

Telefon: 0173 5450677
E-Mail: kriskuckhoff@googlemail.com
Wesel-
Bislich-/Flüren
Frank Ulbrich

Dietrich-Krieger-Str. 5
46485 Wesel

Telefon: 0281 70927
E-Mail: kf.ulbrich@freenet.de
Wesel Rainer Peters

Feldstraße 160 
46485 Wesel

Telefon: 0172 8703031
E-Mail: rainerpeters3006@gmail.com
Wesel-Büderich Heinz Quernhorst

Büdericher Str. 42
46487 Wesel

Telefon: 02803 1792
E-Mail: HQuernhorst@t-online.de
Xanten-Norden Hendrik Jordans

Loscher Weg 12
46509 Xanten

Telefon: 0178 2973529
E-Mail: hendrik.jordans@gmx.de
Xanten-Süden Udo Watzdorf

Holzweg 135
46509 Xanten

Telefon: 02801 9882052
E-Mail: team.watzdorf@t-online.de
Bild: Dr. Georg Wietschorke
Kiebitz- und Feldvogelschutz

Der Kreis Wesel ist als Untere Naturschutzbehörde (UNB) kreisweit für den Schutz von Kiebitz und anderen Feldvogelarten sowie der Vogelarten des Grünlandes (Großer Brachvogel, Wachtel u. a.)  zuständig. Haben Sie Fragen zum Kiebitz- und Feldvogelschutz bzw. möchten Sie unseren Feldvögeln und/oder den Vogelarten der Ackerfluren und des Grünlandes durch eine angepasste Bewirtschaftung helfen, dann wenden Sie sich bitte an die nachfolgend genannten zuständigen Kollegen, die Ihnen gern auch die jeweils aktuellen Unterlagen zu den Förderanträgen sowie weiteres Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

Zum Kiebitz- und Feldvogelschutz bietet das Land NRW zwei verschiedene Fördermöglichkeiten an, den Vertragsnaturschutz (5-Jahres-Verträge) und das Förderprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ (1-Jahres-Verträge). Für die zeitlich befristete Bewirtschaftungsruhe auf Grünlandflächen, die nicht über das Förderprogramm „Feldvogelinseln im Acker“ des Landes NRW gefördert werden kann, hat der Kreis Wesel ein eigenes Förderprogramm für den Gelege- und Kükenschutz aufgelegt.

Kontakt

Bernd Finke
Kiebitz-, Feldvogel- und Grünlandvogelschutz, einschließlich Förderung
Telefon: 0281 207-3548
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 548

Winfried Letzner
Gelege- und Kükenschutzprogramm im Kreis Wesel
Telefon: 0281 207-2548
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 548

Ersatzgeld

Ersatzgelder sind finanzielle Leistungen, die Vorhabenträger im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für nicht ausgleichbare Eingriffe in Natur und Landschaft zahlen müssen.

Die Verwendung des zweckgebundenen Ersatzgeldes ist durch die rechtlichen Vorgaben in § 15 Abs. 6 Satz 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit § 31 Abs. 4 und 5 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW)festgelegt.

Es ist für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgrund nicht vermeidbarer oder nicht in einer angemessenen Frist ausgleichbarer oder zu ersetzender Eingriffe in Natur und Landschaft vorgesehen.

Die Ersatzzahlung ist an den Kreis (kreisfreie Stadt), in dem der Eingriff durchgeführt wird, zu entrichten und spätestens nach vier Jahren auch dort einzusetzen. Geschieht dies innerhalb der genannten Frist nicht, so ist das Ersatzgeld an die zuständige höhere Naturschutzbehörde weiterzuleiten.

Weiterhin führt die unteren Naturschutzbehörde ein Ersatzgeldverzeichnis.

Grunderwerb ist grundsätzlich ersatzgeldfähig, sofern im Anschluss eine naturschutzfachliche Aufwertung der Fläche gewährleistet ist.

Die Verwendung von Ersatzgeld als Eigenanteil der Förderung nach FöNa, ELER und der EUWRRL ist grundsätzlich möglich, sofern die Maßnahmen unmittelbar auch dem Naturschutz förderlich sind.


 

Altlasten & Bodenschutz

Flächen auf denen in der Vergangenheit mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde (Altstandorte) oder umweltgefährdende Stoffe oder Abfälle abgelagert wurden (Altablagerungen) gelten als Altlastverdachtsflächen und werden im Altlastenkataster des Kreises Wesel erfasst. Altlasten sind Flächen von denen eine Gefährdung für die Umwelt ausgeht. In diesen Fällen sind in der Regel weitergehende Untersuchungen, Sanierungsmaßnahmen oder Sicherungsmaßnahmen erforderlich.

Derzeit sind kreisweit etwa 960 Fälle Im Altlastenkataster des Kreises Wesel erfasst.

Neben der Altlastensanierung und der Bearbeitung anderer schädlicher Beeinträchtigungen, kommt dem Bodenschutz darin heute auch eine vorsorgende Bedeutung zu, dessen Ziel es ist, wichtige natürliche Bodenfunktionen, z.B. als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen, zu sichern. Bei Einwirkungen auf den Boden sind Beeinträchtigungen seiner Funktionen so weit wie möglich zu vermeiden. Zukünftig wird zur Erhaltung und Wiederherstellung der Bodenfunktionen in stärkerem Maße auch bei der Bauleitplanung und in Baugenehmigungsverfahren auf eine Minimierung des Flächenverbrauchs für Siedlungs- und Verkehrsflächen zu achten sein.

Kontakt, Downloads & Links

Kontakt

Fischer, Markus
Dinslaken, Moers, Rheinberg, Wesel
Telefon: 0281 207-3509
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 511

Latta, Peter
Alpen, Sonsbeck, Xanten, Hamminkeln
Telefon: 0281 207-3510
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 510

Vanck-Stosiek, Regine
Kamp-Lintfort, Neukirchen Vluyn, Schermbeck, Voerde
Telefon: 0281 207-4509
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 511

Dr. Plegge, Volker
Hünxe
Telefon: 0281 207-2510
Büro: Wesel, Reeser Landstraße 31, Zimmer 510

Links