Soziale Wohnraumförderung

Gefördert wird der Bau oder Kauf eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung für Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person und einem in der Regel minderjährigen Kind oder einer schwerbehinderten Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent.

Dabei dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.

Aufgaben der Wohnraumförderung
  • Förderung des sozialen Wohnungsbaues:
    • Neubau von Familienheimen und eigengenutzten Eigentumswohnungen, einschließlich Erwerb sowie Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohneigentum,
    • Mietwohnungsbau,
    • Bestandsförderung,
  • Bestands- und Besetzungskontrolle von Sozialwohnungen,
  • Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen und Zinsbescheinigungen.

Benötigte Unterlagen

    • Antrag
    • Einkommensnachweise

Gebührenrahmen

abhängig von der Förderung