Behindertenbeauftragte Kreis Wesel
Der Kreis Wesel möchte, dass Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt
werden. Menschen mit Behinderung sollen gleichberechtigt am Leben in der
Gesellschaft teilnehmen können.
Damit die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden
und der Kreis Wesel zu einem behindertenfreundlichen Ort wird, hat der
Kreistag im Jahr 2006 eine Satzung beschlossen.
Die Satzung heißt: Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit
Behinderung.
Auf Grundlage dieser Satzung wurde Sabine Kluth zur hauptamtlich tätigen
Behindertenbeauftragten der Kreisverwaltung Wesel bestellt.
Die Aufgabe der Behindertenbeauftragten ist es,
- als Ansprechpartnerin für Menschen mit Behinderung da zu sein,
- für die Belange von Menschen mit Behinderung zu sensibilisieren und
- bei Maßnahmen der Kreisverwaltung Wesel zu beraten und mitzuwirken.
Wenn Sie Fragen oder Anregungen zu Maßnahmen der Kreisverwaltung haben,
wird die Behindertenbeauftragte helfen oder die „richtige“ Ansprechperson
finden.
Sie können sich aber auch gerne an die Behindertenbeauftragten in den
Städten und Gemeinden wenden.
Hinweis: Dieser Text wurde in einfacher Sprache verfasst.