Krisenmanagement im Katastrophenschutz
Grundsätzlich versteht man unter dem Begriff Krisenmanagement alle Maßnahmen zur Prävention, Erkennung, Bewältigung und Nachbereitung von Krisenfällen (Großeinsatzlagen, sich anbahnende oder bereits eingetretene Katastrophen).
Der Kreis Wesel leitet und koordiniert bei Großeinsatzlagen und Katastrophen sämtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen. Dazu richtet der Kreis Wesel nach Feststellung einer der vorgenannten Schadensereignisse durch den Landrat einen Krisenstab und eine Kreiseinsatzleitung ein. Der Landrat führt als politisch gesamtverantwortliche Person beide Stäbe und lässt sich von deren Leitungen beraten.
Der Krisenstab ist die administrativ-organisatorische Komponente und veranlasst unter zeitkritischen Bedingungen umfassende Maßnahmen zur Bewältigung eines Ereignisses. Im Krisenstab arbeiten alle zur Bewältigung der Schadenslage notwendigen Ämter der eigenen Verwaltung, anderer Behörden und Dritte. Die Aufgaben, Struktur und Umfang regelt grundsätzlich der Runderlass zum Krisenmanagement durch Krisenstäbe des Ministeriums für Inneres und Kommunales.
Die Einsatzleitung trifft alle operativ-taktischen Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden durch Führung und Einsatz der Einsatzkräfte. Der Stab der Einsatzleitung ist in verschiedene Sachgebiete aufgeteilt. Die Aufgaben, Struktur und Umfang regelt die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV 100).
Beide zuvor genannten Komponenten arbeiten sehr eng zusammen und entsenden Verbindungspersonen in die jeweils andere Komponente, so dass zu jeder Zeit ein gemeinsames Lagebild vorliegt und zweckmäßige Abwehrmaßnahmen getroffen werden können.
Mögliche Katastrophen - und Großeinsatzszenarien im Kreis Wesel
Katastrophen und Großeinsatzlagen können etwa bei folgenden Situationen vorliegen:
- Hochwasser und Starkregen
- Massenanfall von Verletzten
- Waldbrände
- Pandemien
- Seuchen
- Großflächige Stromausfälle
- Großbrände mit zahlreichen Betroffenen
- Flugzeugabstürze
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Sven RisselE-Mail E-Mail senden
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