Kindertagespflege

Der Kreis Wesel hält in seinen Kommunen ein umfangreiches Angebot an Plätzen in Kindertagespflege bereit. Der Schwerpunkt liegt hier in der Betreuung von Kindern unter drei Jahren. Kindertagespflege ist aber auch ergänzend zu anderen Betreuungsangeboten möglich.

Die Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson, insbesondere in den ersten drei Lebensjahren, für einen Teil des Tages oder ganztags durchgeführt. Die Betreuung findet im Haushalt der Kindertagespflegeperson, in anderen geeigneten Räumlichkeiten (bis zu 5 betreute Kinder) oder in einer Großtagespflegestelle (bis zu 9 betreute Kinder) statt. 

Die Kindertagespflege zeichnet die Betreuung von Kindern in einer kleinen Gruppe mit einer festen Bezugsperson aus. Insbesondere durch die vertragliche und pädagogische Zuordnung der Kinder zu einer verlässlichen Bezugsperson eignet sich das Betreuungsangebot der Kindertagespflege, um dem Bedürfnis des Kindes nach Bindung und Orientierung zu entsprechen. Zusätzlich kommt das Betreuungsangebot zeitlich und räumlich der Struktur eines Familienalltags sehr nahe und eröffnet eine flexible und passgenaue Betreuungsmöglichkeit. 

Das Jugendamt des Kreises Wesel vermittelt Kindertagespflegepersonen in den Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Für die Vermittlung ist vorab eine Bedarfsmeldung in TAGESPFLEGE-ONLINE erforderlich. Dort können die entsprechenden Betreuungswünsche ausgewählt werden. Nach Eingang der Bedarfsmeldung erfolgt eine Kontaktaufnahme durch die Fachberatung des Kreisjugendamtes, um die Vermittlung zu einer geeigneten Kindertagespflegeperson einzuleiten. 

Die Betreuung in einer Kindertagespflegestelle muss zusätzlich schriftlich beantragt werden. Angaben zu den Kindertagespflegepersonen finden sich nicht im Online-Verfahren. 
Ein Betreuungsplatz kann nur vermittelt und gefördert werden, wenn vorab die Meldung in TPF-ONLINE erfolgt ist. Die Fachberaterinnen und Fachberater beraten hinsichtlich des Anmeldeverfahrens und unterstützen bei der Vermittlung passender Kindertagespflegepersonen. 

Informationen für Kindertagespflegepersonen

Die Fachberatung für Kindertagespflege des Kreises Wesel ist zuständig für alle Tagespflegepersonen sowie Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Tätigkeit in den Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten ausüben.

Voraussetzung

Personen, die in Kindertagespflege tätig werden möchten, benötigen eine Erlaubnis des zuständigen Jugendamtes.

Eine Erlaubnis zur Kindertagespflege ist erforderlich, wenn ein oder mehrere Kinder

  • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • gegen Entgelt
  • länger als drei Monate betreut werden.
Eignung

Erziehung und Bildung der Kinder stellen neben der Betreuung eine zentrale Aufgabe der Kindertagespflege dar. Dies stellt entsprechend hohe Anforderung an die Qualität der Kindertagespflege. Eine Besonderheit der Kindertagespflege besteht darin, dass zur Ausübung keine Fachausbildung vorausgesetzt wird; dennoch müssen die Aufgaben sachgerecht und qualifiziert erfüllt werden. Ein entscheidendes Merkmal der Qualität der Kindertagespflege ist deshalb – neben anderen qualitätssichernden Maßnahmen – die persönliche und fachliche Eignung der Tagespflegeperson. Diese ist an andere Kriterien geknüpft als (nur) an die (formale) Qualifikation.

Geeignet ist, wer sich

  • durch eine der Tätigkeit adäquaten Persönlichkeit, Sachkompetenz und Bereitschaft zur Kooperation mit den Eltern und anderen Tagespflegepersonen auszeichnet,
  • über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt und
  • vertiefte, in qualifizierten Lehrgängen erworbene Kenntnisse über die Anforderungen an eine Tätigkeit als Tagesbetreuungsperson nachweist.
Finanzierung

Die Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig. Die Finanzierung erfolgt durch Zahlung einer laufenden Geldleistung durch den Kreis Wesel (Richtlinien zur Förderung von Kindern in Tagespflege). Zusätzlich werden Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung, sowie für Kranken- und Pflegeversicherung hälftig erstattet. Zuschläge für Vor- und Nachbereitungszeiten für die Bildungs- und Betreuungsarbeit sowie für besondere Betreuungszeiten und -bedarfe werden zusätzlich vergütet.

Bei den Eltern erhebt der Kreis Wesel einen Elternbeitrag zur Kindertagespflege. Ein angemessener Beitrag für Mahlzeiten kann direkt durch die Kindertagespflegeperson von den Eltern erhoben werden. Zusätzliche Zahlungen an die Tagespflegeperson sind nicht gestattet.

Darüber hinaus gibt es die privat finanzierte Kindertagespflege, bei dieser wird die Höhe der Bezahlung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson frei verhandelt.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson und den Qualifizierungsmöglichkeiten erhalten Sie von Ihrer zuständigen Fachberaterin der Kindertagespflege.

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit
Vanessa-Janina SchöbelLeitung
Kerstin Aretz Fachberatung für Schermbeck
Jennifer BachFachberatung für Hünxe
Helen BeuerFachberatung für Alpen
Martina BruskeFachberatung für Neukirchen-Vluyn
Claudia HauptFachberatung für Xanten
Melissa HerholdFachberatung für Neukirchen-Vluyn
Svenja KemperFachberatung für Sonsbeck
Monika MechlinskiFachberatung für Hamminkeln (Stadtmitte, Brünen, Wertherbruch)
Sabine ScholtenFachberatung für Hamminkeln (Dingden, Loikum, Mehrhoog, Ringenberg)
Birgit BürskensAbrechnung Kindertagespflege für Alpen, Hünxe; Elternbeiträge
Monika CornelissenAbrechnung Kindertagespflege für Hamminkeln und Schermbeck, Sonsbeck; Elternbeiträge
Carola HartigAbrechnung Kindertagespflege für Neukirchen-Vluyn und Xanten; Elternbeiträge
Marina EngelsFachberatung für Xanten