Heimaufsicht / WTG-Behörde

Die Heimaufsicht hat die Aufgabe Einrichtungen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung anbieten, zu informieren, zu beraten und für die behördliche Qualitätssicherung zu sorgen.

Die Heimaufsicht ist Anlaufstelle für die in den Einrichtungen lebenden Menschen, deren Angehörige sowie Betreuerinnen oder Betreuer, der dort arbeitenden Beschäftigten, der Beiräte und der Vertrauenspersonen. Sie informiert diesen Personenkreis über heimrechtliche Belange und nimmt sich ihrer Sorge und Nöte an.

Die Heimaufsicht ist zuständig für
•    Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Alten- und Altenpflegeheime sowie Heime für Menschen mit Behinderung)
•    Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbstverantwortete und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften),
•    Angebote des Servicewohnens (Vermietung und Bereitstellung von Allgemeinen Unterstützungsleistungen)
•    ambulante Dienste (soweit sie Leistungen in anbieterverantworteten Wohngemeinschaften erbringen),
•    Gasteinrichtungen (Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege, Hospize),
•    Werkstätten für Menschen mit Behinderung.

Die wichtigste Aufgabe besteht darin, den in den oben genannten Wohnformen lebenden Menschen ein ihrer Selbstbestimmung und Würde entsprechendes Leben zu ermöglichen und, sofern notwendig, auch gegenüber den Leistungsanbietern einzufordern. Das Wohn- und Teilhabegesetz legt hierfür die Mindestanforderungen fest.

Eine zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist es, die Einhaltung der Anforderungen im Rahmen regelmäßiger, unangemeldeter Prüfungen zu überwachen. Diese werden in den Ergebnisberichten zu den Regelprüfungen veröffentlicht.

Die Heimaufsicht ist auch für alle Fragen und Hinweise rund um das Thema "Leben in einer Einrichtung" der passende Ansprechpartner. Wir nehmen uns Zeit für eine umfassende und vertrauliche Beratung.

Zusätzlich steht Rainer Rabsahl als Ombudsperson für Probleme, Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zur Verfügung.