Denkmalschutz im Kreis Wesel

Der Kreis Wesel ist als Untere staatliche Verwaltungsbehörde (Obere Denkmalbehörde) für alle Städte und Gemeinden im Kreis Wesel als Aufsichtsbehörde in Denkmalangelegenheiten zuständig.

Wesentliche Aufgabe der Oberen Denkmalbehörde ist es Grabungserlaubnisse zu erteilen. Wer nach Bodendenkmälern graben oder Bodendenkmäler aus einem Gewässer bergen will oder generell aus verschiedenen Gründen in ein Bodendenkmal eingreifen will, bedarf dieser Erlaubnis.

Bei Schachtungsarbeiten, aber auch das Entfernen einer Pflasterung, die Beseitigung eines Straßenkörpers, die Wiederöffnung einer Versorgungsleitung oder der Abbruch eines Kellers, da auch bei diesen Arbeiten Bodendenkmäler freigelegt werden, ist solch eine Erlaubnis einzuholen. Denn Bodeneingriffe in den genannten Bereichen bedeuten immer die Gefährdung und Zerstörung der dort vorhandenen Bodendenkmäler.

Für alle weiteren mit einem Denkmal verbundenen Maßnahmen ist im Wesentlichen die Untere Denkmalbehörde der jeweiligen Gemeinde oder Stadt zuständig.

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