Bußgeldstelle

Ziel der Arbeit der Kreisverwaltung Wesel ist die Steigerung der Verkehrssicherheit zum Schutz aller Verkehrsteilnehmenden und nicht die Einnahmebeschaffung. Unser Aufgabenspektrum reicht hierbei von der Bearbeitung der Polizeianzeigen, über die eigene mobile und stationäre Geschwindigkeitsüberwachung, bis zur Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im gewerblichen Bereich - etwa Verstöße gegen Lenkzeiten, Durchführung von Gefahrguttransporten.
Bürgerinnen und Bürger im Kreis Wesel können ihre Anregungen für eine Geschwindigkeitsmessung im Kreisgebiet per E-Mail an owig@kreis-wesel.de zusenden.
Jede dort eingehende Meldung über eine mögliche Messstelle wird im Hinblick auf ihre technische Durchführbarkeit und Praktikabilität überprüft. Sofern die angegebene Stelle geeignet ist, werden dann die gewünschten Messungen durchgeführt.
Wir bitten, auch bei längerer Wartezeit, von mehrfachen Meldungen eine Stelle abzusehen.
Eine automatische Rückantwort auf Mails ist nicht vorgesehen.
Der Kreis Wesel ahndet grundsätzlich keine Parkverstöße. Dies ist den kreisangehörigen Kommunen und Städten vorbehalten. In diesen Fällen ist also direkt Kontakt zu den zuständigen Ordnungsämtern der jeweiligen Gemeinden oder Städten aufzunehmen.

Online-Anhörung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten
Bürgerinnen oder Bürger, die zu einer Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgefordert wurden und sich dazu äußern möchten, können dies auch online erledigen.
Auf jedem Anhörungsschreiben für Verkehrsordnungswidrigkeiten, egal ob Verwarnung oder Bußgeldverfahren, sind ab sofort eine Kennung und ein Passwort aufgedruckt, mit dem sich die Fahrzeughalterin oder Betroffene und der Fahrzeughalter oder Betroffene direkt im Online-Portal des Kreises Wesel anmelden und Details zur Verkehrsordnungswidrigkeit einsehen kann.
Damit besteht die Möglichkeit, sich online zu dem Vorgang zu äußern und beispielsweise anzugeben, wer das Auto zum Tatzeitpunkt gefahren ist. Auch wenn die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter selbst gefahren ist, kann online Stellung genommen und beispielsweise besondere Umstände erläutert werden. Die gemachten Eingaben werden verschlüsselt übermittelt.

Geschwindigkeitskontrollen im Kreis Wesel
Der Kreis Wesel verfügt derzeit über 16 stationäre Messanlagen, die sogenannten Starenkästen. Hiervon sind 2 Anlagen schwenkbar (Überwachung beider Fahrtrichtungen), so dass insgesamt 18 stationäre Messplätze in Betrieb sind. Zwei Messanlagen sind auf der A 42 am Kreuz Kamp-Lintfort installiert und überwachen den Verkehr in Fahrtrichtung Köln.
Hinzu kommen vier sogenannte semistationäre Messanlagen. Diese Messanlagen in Anhängern verbinden die räumliche Flexibilität der mobilen Messung mit der Möglichkeit stationärer Anlagen, an einem Standort rund um die Uhr messen zu können. Diese neuen Anlagen können mit einer oder zwei Kameras bestückt werden und damit auch zwei Fahrtrichtungen gleichzeitig überwachen.
Die Semistationen können an einem Standort - je nach Anzahl der Vorfälle und der Anzahl der eingesetzten Kameras - bis zu zwei Wochen aufgestellt werden. Links- und rechtsrheinisch werden jeweils zwei Anhänger eingesetzt.
Aufgrund von besonderen Ereignissen (Unfallgeschehen an bestimmten Stellen, Veranstaltungen, Baustellen und aktuelle Bürgereingaben) ist es möglich, dass die Fahrzeuge der Bußgeldstelle auch an abweichenden Standorten Messungen durchführen. Insofern muss jeder Verkehrsteilnehmer im Kreis Wesel jederzeit damit rechnen, an anderen als den hier angegebenen Stellen von der Polizei, dem Kreis Wesel und im Bereich der Städte Dinslaken, Moers und Wesel auch von deren Mitarbeitenden gemessen zu werden. Die Polizei im Kreis Wesel sowie die Städte Dinslaken, Moers und Wesel geben auf ihren Internet-Seiten ebenfalls die Orte ihrer Geschwindigkeitsmessungen bekannt.
www.wesel.polizei.nrw, www.dinslaken.de, www.moers.de und www.wesel.de
Kontakt
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