Elektronische Kommunikation mit dem Kreis Wesel

Kreis Wesel
Reeser Landstraße 31
46483 Wesel
Telefon: 0281 207-0
Fax: 0281 207-4043

Formlose Kommunikation per E-Mail: post@kreis-wesel.de
Rechtsverbindliche E-Mail mit elektronischer Signatur: vps@kreis-wesel.de
Rechtsverbindlich durch De-Mail mit Absenderbestätigung: post@kreis-wesel.de-mail.de
Rechtsverbindlich zur elektronischen Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden über das besondere Behördenpostfach (beBPo)

Formfreie elektronische Kommunikation

Für Anliegen, Hinweise, Beschwerden oder Terminanfragen, die keiner eigenhändigen Unterschrift bedürfen, sind keine besonderen elektronischen Anforderungen zu beachten.
Für diese formfreie elektronische Kommunikation ist die Kreisverwaltung unter der zentralen E-Mail-Adresse 
post@kreis-wesel.de 
erreichbar. 
Alle Organisationseinheiten und Mitarbeitende sind ebenfalls direkt über E-Mail erreichbar.
Sie sollten dabei jedoch bedenken, dass E-Mails wie Postkarten zu betrachten sind und deren Inhalt auf dem Übertragungsweg mitgelesen und grundsätzlich auch verändert werden könnte.

Rechtsverbindliche formgebundene elektronische Kommunikation

Wenn Sie mit dem Kreis Wesel Kontakt haben, ist jedoch in Rechtsvorschriften für viele Anliegen die Einhaltung der Schriftform vorgesehen. Das setzt regelmäßig eine eigenhändige Unterschrift voraus. Wichtig ist das insbesondere bei vielen Anträgen oder wenn etwa Rechtsfristen zu wahren sind, wie beispielsweise bei der Einlegung eines Widerspruchs. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. Bei der elektronischen Übermittlung müssen die Mitteilung und eventuelle Anlagedokumente entweder

  • mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein (s. hierzu Ziff. 3) oder
  • per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes übersandt werden (s. hierzu Ziff. 4)


Diese beiden Formen können die gesetzlich angeordnete Schriftform ersetzen, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist. Einzelheiten zu diesen beiden Kommunikationsformen finden Sie unter den folgenden Punkten.

Bitte beachten Sie, dass die Übermittlung Ihrer elektronischen Nachricht per E-Mail nur über die jeweilige in Ziff. 3 bzw. 4 genannte E-Mail-Adresse formwahrend möglich ist. Für alle anderen E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung wird der Zugang für die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation ausdrücklich nicht eröffnet.

Sollten Sie noch nicht die Technik der elektronischen Kommunikation nutzen können, greifen Sie bitte wie bisher auf die papiergebundene Kommunikation zurück.

Virtuelle Poststelle - E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur

Für die elektronische Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur steht ausschließlich folgende E-Mail-Adresse zur Verfügung:

vps@kreis-wesel.de

Die zugesendete E-Mail muss einen vollständigen Namen (kein Pseudonym) und eine vollständige postalisch zustellfähige Adresse enthalten.

Sollten bei der Prüfung Ihres Signatur-Zertifikates Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Kreisverwaltung über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
Der Kreis Wesel kann zur Zeit Signaturen folgender Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) auf Echtheit und Gültigkeit prüfen:S-TrustDATEV eGD-TrustTeleSecTC TrustcenterWir bitten um Verständnis, dass wir derzeit Signaturen anderer Anbieter nicht zulassen können. Sofern Sie andere Signaturen als die vorstehend genannten verwenden, wird die Schriftform dadurch nicht ersetzt!
 

De-Mail mit Absenderbestätigung

Statt mit einer qualifizierten elektronischen Signatur können Sie auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Kreisverwaltung Wesel elektronisch kommunizieren. Eine solche De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt ebenfalls die Schriftform nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW, nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung.

Für die elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung steht Ihnen ausschließlich folgende zentrale De-Mail-Eingangsadresse zur Verfügung: 

post@kreis-wesel.de-mail.de

De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentisierungsniveau anmelden. Um der Empfängerin oder dem Empfänger die Anmeldung mit hohem Authentisierungsniveau Ihrer Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Diensteanbieter dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Die qualifizierte elektronische Signatur bezieht sich auch auf Dateien, die Sie an Ihre De-Mail anhängen.

Besonderes Behördenpostfach (beBPo)

  1. Gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) wurde für den Kreis Wesel ein besonderes Behördenpostfach (beBPO) eingerichtet.
    Die Kommunen sind gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) verpflichtet, spätestens ab dem 1. Januar 2022 als sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Strafverfolgungsbehörden ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) einzurichten und zu nutzen.
    Insgesamt wurden für den Kreis Wesel sechs beBPo‘s eingerichtet, wobei fünf direkt einzelnen Facheinheiten zugeordnet sind. Die Korrespondenz mit den übrigen Fachdiensten erfolgt über das allgemeine beBPo "Kreisverwaltung Wesel", welches von der Zentralen Poststelle des Kreises Wesel verwaltet wird.

    Für den Kreis Wesel wurden daher ein entsprechendes Hauptpostfach eingerichtet.
    Weitere Postfächer wurden für folgende Bereiche eingerichtet:

    • Kreisverwaltung Wesel (Hauptpostfach)
    • Kreisverwaltung Wesel - Ausländerangelegenheiten
    • Kreisverwaltung Wesel - Betreuungsstelle
    • Kreisverwaltung Wesel - Bußgeldstelle
    • Kreisverwaltung Wesel - Führerscheinstelle
    • Kreisverwaltung Wesel – Jugendamt
    • Kreisverwaltung Wesel - Schwerbehindertenangelegenheiten
    • Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Wesel
    • Schulamt für den Kreis Wesel


    Die Postfachadressen finden Zugangsberechtigte im entsprechenden SAFE-Adressverzeichnis.

    Vorgänge, die im Schriftverkehr einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, können, sofern durch Rechtsvorschrift nicht anders bestimmt, schriftform-wahrend eingereicht werden, indem sie über ein besonderes elektronisches Postfach mit qualifizierter elektronischer Signatur an ein beBPo des Kreises Wesel gesandt werden.

    Bitte beachten Sie, dass eine Kommunikation zwischen den besonderen elektronischen Behördenpostfächern und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist. Für die Kommunikation mit De-Mail benutzen Sie bitte die De-Mail-Adresse.

  2.  

Rückantwort

Wenn Sie eine qualifiziert signierte E-Mail oder eine De-Mail an uns senden, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort auf diesem Weg wünschen. Dieser gewählte Weg begründet jedoch keinen Anspruch auf eine elektronische Bescheiderstellung.
Sollten Sie Ihren E-Mail-Account oder Ihr De-Mail-Postfach schließen, bitten wir um zeitnahe Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen elektronisch kommunizieren.

Verschlüsselung

​​​​​​Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilung können Sie Ihre E-Mails über die Adresse vps@kreis-wesel.de verschlüsselt an uns senden. Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren sogenannten "Öffentlichen Schlüssel". Dieser steht am Ende der Seite zum Download bereit.Sie werden darüber informiert, wenn bei der Entschlüsselung Ihrer Nachricht Schwierigkeiten auftreten sollten.

Technische Aspekte und Anforderungen an eingehende E-Mails und De-Mails

Bei der Übersendung elektronischer Nachrichten gelten darüber hinaus die folgenden allgemeinen technischen Anforderungen. Übersandte Anliegen, die diesen technischen Vorgaben nicht entsprechen, können nicht bearbeitet werden und gelten als nicht zugegangen.

Dateigröße und Dateiformate
Die Gesamtgröße einer bei der Kreisverwaltung eingehenden E-Mail bzw. De-Mail ist einschließlich ihrer Anhänge auf 200 MB begrenzt. Größere E-Mails bzw. De-Mails werden automatisch abgewiesen.

Sollten Sie E-Mails bzw. De-Mails mit Dateianhängen an die Kreisverwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Verwaltung nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.
Folgende Dateiformate können derzeit entgegengenommen und bearbeitet werden:

 
  • Adobe Acrobat (.pdf)
  • Rich Text Format (.rtf)
  • Textdateien im Format ASC II(.txt)
  • Microsoft Word (.doc, .docx)
  • Microsoft Excel (.xls, .xlsx)
  • Microsoft Powerpoint (.ppt, .pps, pptx)
  • Joint Picture Export Group (.jpg oder .jpeg)
  • Bilddateien im Tagged Image File Format (.tif)

    Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kreisverwaltung zulässig. Verwenden Sie Dateiformate, die von den vorgenannten abweichen, so kann Ihre Mail nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass diese Liste - soweit erforderlich - laufend aktualisiert wird. Ist Ihre E-Mail nicht verarbeitbar, werden Sie schnellstmöglich darüber informiert. Dieser Fall kann z. B. durch Computerviren, allgemeine technische Probleme oder Abweichungen von den vorstehenden technischen Rahmenbedingungen ausgelöst werden.


    Folgende E-Mails werden ungelesen gelöscht:
     
  • E-Mails, die einen Virus oder sonstige Schadsoftware enthalten,
  • E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails),
  • E-Mails, die gepackte Dateien (z. B. .zip, .rar) enthalten.

    In diesen genannten Fällen erhalten Sie keine weiteren Informationen über die erfolgte Löschung.

Weitere Hinweise/Gewährleistungsausschluss

Die vorgenannten Hinweise gelten nur für die Kommunikation mit dem Kreis Wesel. Sie gelten nicht für Verweise auf Angebote von Dritten, wie z. B. anderen Behörden oder Institutionen.

Der Kreis Kreis Wesel übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System zur Entgegennahme der von Ihnen übermittelten E-Mails technisch stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen den Kreis Wesel sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gelten die allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

Der Kreis Wesel behält sich das Recht vor, jederzeit die Services mit oder ohne Mitteilung an die Benutzer vorübergehend oder auf Dauer zu ändern, zu unterbrechen oder einzustellen. Mit Nutzung der auf dieser Seite angebotenen Möglichkeiten erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Kreis Wesel weder Ihnen noch Dritten gegenüber für Änderungen, Unterbrechungen oder die Einstellung einzelner oder sämtlicher Services haftet. Gleichzeitig erklären Sie sich mit den vorstehenden Nutzungsbedingungen einverstanden.