Bauvoranfrage
Wenn Sie Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben haben, können diese im Rahmen einer Bauvoranfrage abschließend verbindlich geklärt werden.
Dieses Verfahren empfiehlt sich immer dann, wenn es sich um Punkte handelt, an denen das gesamte Vorhaben scheitern könnte oder die wesentlichen Einfluss auf die Planung haben. Die Unterlagen müssen nur die für die Beantwortung der gestellten Fragen notwendigen Angaben enthalten, sie sind deshalb oft wesentlich weniger umfangreich als bei einem Bauantrag. Das Prüfungsverfahren beschränkt sich auf den vom Antragsteller / von der Antragstellerin vorgegebenen Umfang.
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Erteilung von Bauvorbescheiden zuständig.
Alle benötigten Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung finden Sie beim
Benötigte Unterlagen
Die Bauherrin bzw. der Bauherr bestimmt den Umfang der Unterlagen durch die Fragestellung selbst, in der Regel ist dies aber eine Beschreibung des Vorhabens.
Zur Antragstellung sind gemäß Nummer 1.31 der VV zur BauPrüfVO nur die als Anlage zur VV bekannt gemachten Vordrucke zu zugelassen. Der Antrag soll bestimmte Fragen zu der Bauabsicht, die vorab geklärt werden sollen, möglichst detailliert beschreiben.
Ein Lageplan oder Flurkartenausdruck mit Eintragung des Bauplatzes sollte beigefügt werden.