Bevölkerungs- und Katastrophenschutz
Der Begriff des Bevölkerungsschutzes umfasst alle nichtpolizeilichen und nichtmilitärischen Einrichtungen und Maßnahmen des Staates zum Schutz seiner Bevölkerung. Hierzu zählen sämtliche Aufgaben und Maßnahmen der Kommunen, der Länder im Katastrophenschutz und des Bundes im Zivilschutz.
Die Kreise sind dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Vorbereitung der Bekämpfung von Großeinsatzlagen und Katastrophen zu treffen. Hierfür haben sie Katastrophenschutzpläne sowie Sonderschutzpläne für besonders gefährliche Objekte und Betriebsbereiche mit erweiterten Pflichten aufzustellen und fortzuschreiben.
Weiterhin handelt es sich bei der Warnung der Bevölkerung, um eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich des Bevölkerungsschutzes. Für diese Aufgabe sind die Kommunen gemeinsam mit dem Kreis verantwortlich.
Alle behördlichen Gefahrenabwehrmaßnahmen bauen auf der Vorsorge und der Selbsthilfe der Bevölkerung, so dass sich staatliche und private Maßnahmen gegenseitig ergänzen.
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Zur Seite Allgemeine Verhaltensregeln im Schadensfall
Auch wenn Personen nicht unmittelbar betroffen sind, können sie durch ihr besonnenes Verhalten wirkungsvoll zu einer schnelleren Gefahrenabwehr beitragen.
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Zur Seite Vorsorge im Notfall
Tipps, wie Bürgerinnen und Bürger für Notfälle vorsorgen können.
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Zur Seite Notfallinformationspunkte im Kreis Wesel
In den Städten und Gemeinden im Kreis Wesel sind Notfallinformationspunkte (NIP) eingerichtet, die im Bedarfsfall besetzt werden.
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Zur Seite Krisenmanagement im Katastrophenschutz
Der Kreis Wesel leitet und koordiniert bei Großeinsatzlagen und Katastrophen sämtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen.
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Zur Seite Einheiten im Katastrophenschutz
Beim Katastrophenschutz Kreis Wesel wirken verschiedene Hilfsorganisationen mit, um die Menschen im Kreis zu schützen.
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Sven RisselE-Mail E-Mail senden
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