Hilfen im Arbeitsleben

Es gibt verschieden Hilfen im Arbeitsleben für Beschäftigte.

Arbeitgebende können finanzielle Hilfen als Zuschüsse oder Darlehen erhalten.

Örtliche Fürsorgestelle des Kreises Wesel

Die örtliche Fürsorgestelle des Kreises Wesel ist für Menschen mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Menschen da, wenn Hilfen am Arbeitsplatz benötigt werden und wenn Arbeitgeber oder Arbeitgeberinnen Menschen mit Behinderung einstellen wollen oder schon beschäftigen.

Im Kreisgebiet Wesel sind insgesamt vier örtliche Fürsorgestellen bzw. Fachstellen für behinderte Menschen im Arbeitsleben tätig.
Die großen kreisangehörigen Städte (Dinslaken, Moers, Wesel) verfügen über eigene Fachstellen. Sofern der Arbeitsplatz in einer der übrigen kreisangehörigen Gemeinden und Städte liegt, ist die Fürsorgestelle des Kreises Wesel der richtige Ansprechpartner.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Die Beratung ist kostenlos und vertraulich, da wir der Schweigepflicht unterliegen.

Folgende Hilfen im Arbeitsleben sind möglich:
  • Auskunft, Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung zur Eingliederung von Menschen mit Behinderung in Arbeit und Beruf zur behindertengerechten Ausstattung des Arbeitsplatzes in Zusammenarbeit mit dem technischen Fachdienst des Inklusionsamtes beim Landschaftsverband Rheinland
  • Finanzielle Hilfen 
    • für die behindertengerechte Einrichtung und Ausstattung von Arbeitsplätzen (Anpassung von Arbeitsräumen, Maschinen und Geräten an die speziellen Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung) oder für eine notwendige Arbeitsassistenz
    • zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen, die mit der Beschäftigung eines Menschen mit Behinderung verbunden sind

Neben den persönlichen und finanziellen Hilfen stehen wir Ihnen in folgenden Bereichen zur Verfügung:

  • Auf Wunsch führt die örtliche Fürsorgestelle Schulungs- und Bildungsmaßnahmen in Form von Informationsveranstaltungen für Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte durch.
Bild: Markus Winkler
Kündigungsschutz und Prävention 

Möchte ein Arbeitgeber oder eine Arbeitgeberin einem Menschen mit Schwerbehinderung kündigen, muss vorher die Zustimmung durch das Inklusionsamt beim Landschaftsverband Rheinland in Köln (LVR) beantragt werden.

Zielsetzung des besonderen Kündigungsschutzes ist es, vor Ausspruch der Kündigung die besonderen Schutzinteressen schwerbehinderter Menschen zu berücksichtigen. Deshalb trifft das LVR-Inklusionsamt eine Entscheidung aufgrund des objektiv ermittelten Sachverhalts unter Abwägung der Belange des schwerbehinderten Menschen und der Interessen des Arbeitgebers.

Das Inklusionsamt wirkt in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Einigung hin.

Die Zuständigkeit:

In ordentlichen Kündigungsverfahren führen die Fachstellen bzw. die örtliche Fürsorgestelle des Kreises Wesel die Sachverhaltsermittlung durch. Die Entscheidung über den Antrag trifft das LVR-Inklusionsamt.

Handelt es sich um eine außerordentliche (fristlose) Kündigung, liegt das gesamte Verfahren wegen der besonderen Eilbedürftigkeit beim Inklusionsamt.

Weitere Informationen zum Kündigungsschutz

Weitere Informationen zum besonderen Kündigungsschutz für Menschen mit Schwerbehinderung finden Sie auf der Seite des LVR-Inklusionsamtes: Kündigungsschutz

Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier: Kündigungs-Schutz

Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne telefonisch.

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Die Erfahrung zeigt, dass eine Kündigung oft abzuwenden ist, wenn rechtzeitig gehandelt wird.

Für Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber sieht der Gesetzgeber in § 167 Abs.1  SGB IX vor, das Inklusionsamt bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten frühzeitig einzuschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist Bestandteil der Prävention. Es soll dazu beitragen, Arbeits- und Beschäftigungsverhältnisse zu sichern und gesundheitliche Risiken im Arbeitsalltag zu minimieren.

Die Fürsorgestelle berät Sie gerne bei Fragen zu Prävention und BEM.  

Nutzen Sie diese Möglichkeit!