Jugendarbeit

Im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes des Kreises Wesel gibt es 24 Jugendeinrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Davon sind zwei Einrichtungen ausschließlich Einrichtungen der aufsuchenden und mobilen Jugendarbeit.
Die Jugendeinrichtungen bieten in den Städten und Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten die Möglichkeit eines offenen Treffpunktes für Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren an. Neben dem offenen Treff können Kinder und Jugendliche an vielen verschiedenen Angeboten teilnehmen. 

Finanzielle Förderung der Jugendarbeit

Der Kreis Wesel verfügt über einen Förderplan zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Hier sind die Grundsätze zur Ausgestaltung der Handlungsfelder der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt, die für freie und öffentliche Träger der Jugendarbeit gelten.

Der Förderplan fasst die bestehenden Regelungen zusammen und schreibt sie finanziell für die jeweils bestehende Wahlperiode fest. Als Anlagen sind im Kinder- und Jugendförderplan auch die verschiedenen geltenden Richtlinien enthalten.
 

Maßnahmen der Jugendarbeit

Anerkannte freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse zur finanziellen Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit beantragen. Förderfähig sind u.a. Kinder- und Jugendfreizeiten, außerschulische Bildungsmaßnahmen, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ehrenamtlicher Mitarbeitenden oder internationale Jugendbegegnungen. 
Der Kreis Wesel gewährt Zuschüsse zur finanziellen Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit im Rahmen der jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Ziele der Förderung, Förderhöhen und – voraussetzungen sowie Fragen zur Antragstellung und verwaltungsmäßigen Abwicklung sind in den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit festgelegt.

Übernahme von Teilnahmebeiträgen

Für Kinder und Jugendliche aus finanzschwachen Familien übernimmt der Kreis Wesel als Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach der unten genannten Richtlinie ganz oder teilweise Teilnahmebeiträge zu Kinder- und Jugendfreizeiten.
Antragsformulare können von der Familie des Kindes oder dem Träger der Maßnahme beim Jugendamt angefordert werden. Dem Antragsformular ist ebenfalls zu entnehmen, welche Unterlagen einzureichen sind.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach Eingang der Anträge.

Weitere Förderungen

Der Kreis Wesel fördert in seinem Zuständigkeitsbereich 24 Jugendeinrichtungen und Fachkräfte der aufsuchenden und mobilen Jugendarbeit in den Städten und Gemeinden Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Förderung der Jugendeinrichtungen erfolgt über Rahmen- und Einzelvereinbarungen zwischen dem Träger der Jugendeinrichtung und dem Kreis Wesel.

Der Kreis Wesel gewährt außerdem Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen in Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit nach den unten genannten Förderrichtlinien.
Zuschüsse werden für Einrichtungen, die nach Vereinbarung mit dem Jugendamt als Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit gefördert werden, gewährt.