Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist. Diese Trennung erfolgt beispielsweise durch Wände und Decken, die den Schall- und Wärmeschutz gewährleisten. Es muss weiterhin ein eigener, abschließbarer Zugang zu jeder Einheit vorhanden sein.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum und für die Anlage eigener Grundbuchblätter für jede einzelne Eigentumswohnung (die eigentliche Umwandlung). Sie ist also erforderlich, wenn der Neubau von Eigentumswohnungen oder die Aufteilung eines Mietshauses in (separat verkäufliche) Eigentumswohnungen geplant ist.
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen zuständig.
Benötigte Unterlagen
- Antrag (formlos, schriftlich)
- Lageplan (wenn kein aktueller Lageplan vorhanden ist, kann beim Katasteramt eine entsprechende Katasterauskunft bestellt werden)
- Grundrisszeichnungen der Gebäude auf dem Grundstück
- Ansichtszeichnungen der Gebäude auf dem Grundstück
- Schnittzeichnung der Gebäude auf dem Grundstück
- Wohn- und Nutzflächenberechnung
- Eigentumsnachweis
Jeder Raum, Nebenraum und Flur muss entsprechend der Zugehörigkeit zu einem Eigentumsanteil gekennzeichnet werden (Beispiel: Wohnung 1 erhält die Kennung 1, gemeinschaftlich genutzte Räume erhalten die Kennung G).
Zur Vermeidung von Rückfragen wegen nicht vollständiger Unterlagen nutzen Sie die Möglichkeit einer telefonischen oder persönlichen Beratung.
Benötigte Formulare
Gebührenrahmen
20,00 € bei Stellplätzen als Teileigentum je Stellplatz (Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung)
30,00 € für jede Mehrausfertigung der Abgeschlossenheitsbescheinigung
100,00 € je Wohneigentum oder Teileigentum (Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung)
100,00 € für die Ausstellung eines Aufstellungsplanes
30,00 € für jede weitere Ausfertigung eines Aufteilungsplanes
Die Gebühr wird auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen festgesetzt.
Kontakt
Birgit KuntschkeE-Mail E-Mail senden