Baugenehmigung
Für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung beziehungsweise Erweiterung von baulichen Anlagen ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Ausnahmen hiervon finden Sie unter Hinweise.
Der Kreis Wesel ist als untere Bauaufsichtsbehörde für die Gemeinden Alpen, Hünxe, Schermbeck und Sonsbeck für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.
Alle benötigten Antragsformulare zu den Genehmigungsverfahren nach der Bauordnung finden Sie beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen unter dem Link
Benötigte Unterlagen
- Bauherr mit Name, Adresse und Telefonnummer, bei juristischen Personen der Vertretungsberechtigte
- Entwurfsverfasser mit Name, Adresse, Telefon- und FAX-Nummer, Nachweis der Bauvorlageberechtigung
- Baugrundstück mit Adresse, Gemarkung, Flur, Flurstücksbezeichnung
- Angaben zur Umgebung mit Auszug aus der Deutschen Grundkarte im Maßstab 1:5000 und der Flurkarte im Maßstab 1:500
- Lageplan im Maßstab 1:500 mit allen im Einzelfall erforderlichen Maßen, den Nachbargrundstücken, Nachbargebäuden und den vorhandenen Bäumen
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, das heißt Grundrisse, Schnitte, Ansichten und eine Baubeschreibung, rechnerische Nachweise zur Vollgeschossigkeit und der Fußbodenhöhe über Gelände
- Angaben zur Nutzung der Räume oder Flächen in den Zeichnungen und bei einer gewerblichen Nutzung die Betriebsbeschreibung
- Angaben zum Maß der baulichen Nutzung mit Berechnung der Quadrat- und Kubikmeter
- Stellplätze mit der Berechnung der erforderlichen Anzahl und Darstellung in den Plänen
- Brandschutz-Eintragungen in den Plänen und in der Baubeschreibung und, soweit erforderlich, Gutachten
- Angaben zu den Kosten der Baumaßnahme mit Angabe der Rohbau- (Neubau und Erweiterung) oder Herstellungskosten (Umbau und Nutzungsänderung)
Alle Anträge und die Unterlagen für Freistellungen müssen mit den aktuellen offiziellen vom Ministerium herausgegebenen Formularen eingereicht werden.
Gebührenrahmen
Anhaltspunkte zur Höhe der Genehmigungsgebühren:
- 6 von Tausend (v. T.) der Rohbausumme (mindestens 50,00 Euro): Einfamilienhäuser
- 6 v.T. der Rohbausumme (mindestens 50,00 Euro): Garagen
- 6 v.T. der Herstellungssumme (mindestens 50,00 Euro): Werbeanlagen
- 50,00 Euro - 2.500,00 Euro (bis 100 m²: 2,00 € / m², darüber hinaus: 0,50 Euro/ zuzüglich gegebenenfalls anfallende Gebühren für die Umbauten):Nutzungsänderungen
- i. d. R. 50,00 Euro Mindestgebühr: Bauvorhaben wie Gartenhäuser, Terrassenüberdachungen, Carports, Werbeanlagen, etc.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ermäßigungen vorgesehen, z. B.:
- i. d. R. 75 % der Genehmigungsgebühr: Ablehnung
- i. d. R. 25 % der Genehmigungsgebühr: Rücknahme
- i. d. R. 50 - 75 % der Genehmigungsgebühr: mehrere gleiche Anträge
Die angegebenen Werte sollen einen groben Anhaltspunkt geben. Einzelheiten ergeben sich aus dem Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW. In Zweifelsfällen kann Sie Ihr Architekt oder Ihr Sachbearbeiter bei der Bauaufsicht beraten.
Hinweise
Baugenehmigung - Ausnahmen:
- insbesondere für kleine oder unbedeutende bauliche Anlagen
- haustechnische Anlagen, wie Heizungsanlagen, Abwasseranlagen, für die eine Unternehmer- / Sachverständigenbescheinigung vorliegen muss
- genehmigungsfreie Wohngebäude in rechtskräftigen Bebauungsplangebieten, für die eine Freistellung bei der Gemeinde erforderlich ist oder für die auf Wunsch eine vereinfachte Genehmigung erteilt werden kann
Beschleunigung des Antragsverfahrens:
- vollständige Antragsunterlagen
- Besondere Einzelfragen sollten zum Gegenstand einer vorhergehenden Bauvoranfrage gemacht werden.