Schulberatung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
Das Kommunale Integrationszentrum (KI) Kreis Wesel bietet kostenfreie, persönliche Informations- und Beratungsgespräche zum Schulbesuch für neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler sowie deren Sorge- und Erziehungsberechtigten an. Die Beratung erfolgt durch qualifizierte Lehrkräfte, die für diese Aufgabe vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) an das Kommunale Integrationszentrum abgeordnet sind. In Zusammenarbeit mit der zuständigen Schulaufsicht unterstützt das KI auch die Vermittlung geeigneter Schulplätze.
Im Rahmen einer zumeist zweijährigen schulischen „Erstförderung“ erhalten neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler eine gezielte schulische Förderung, die den Erwerb der deutschen Sprache in den Vordergrund stellt. Die „Erstförderung“ ist eine gemeinsame Aufgabe der Schulen aller Schulformen.
Die Schulsysteme der Herkunftsländer sind sehr vielfältig und weisen oft große Unterschiede zum deutschen Schulwesen auf. Hinsichtlich der Unterstützung des weiteren Bildungsverlaufs besteht entsprechend hoher Beratungsbedarf.
Schulpflicht in Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen unterliegen alle Kinder und Jugendlichen zwischen sechs und 18 Jahren der allgemeinen Schulpflicht. Für Jugendliche zwischen 16 bis 18 Jahren gilt die Berufsschulpflicht oder die Möglichkeit zum Besuch einer gymnasialen Oberstufe. Schulpflicht besteht auch für alle neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Zielgruppe der Schulberatung für zugewanderte Kinder und Jugendliche
- Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die neu nach Deutschland zugewandert sind und einen Schulplatz benötigen
- Alle neu zugewanderten schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die sich in der zweijährigen schulischen „Erstförderung“ befinden
- Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die die „Erstförderung“ vor kurzem abgeschlossen haben und während des Übergangs in die Regelbeschulung weitere Unterstützung und Beratung benötigen
- Ihre Eltern sowie alle weiteren Sorge- und Erziehungsberechtigten
Weitere unterstützende Personen benötigen aus Datenschutzgründen eine Einverständniserklärung der Sorge- und Erziehungsberechtigten für eine Teilnahme an dem Beratungsangebot.
Beratungsanlässe
- Beratung zur Einschulung aufgrund des Zuzugs in eine Stadt oder Gemeinde im Kreis Wesel
- Beratung bei erforderlichem Schulwechsel im Rahmen der ersten zwei Schulbesuchsjahre in Deutschland (z.B. bei Umzug innerhalb des Kreises Wesel)
- Folgeberatungen nach der Einschulung zur Unterstützung erfolgreicher schulischer Bildungswege sowie der sozialen Integration in die Schulgemeinschaft
- Beratung zum Abschluss der sog. „Erstförderphase“ zum Ablauf der ersten zwei Schulbesuchsjahre in Deutschland und zum Übergang in die Regelbeschulung
- Verweisberatung zu weiteren Fachstellen bei Fragestellungen zur individuellen Integrationsförderung der Kinder und Jugendlichen über den Schulbesuch hinaus (z.B. psychosoziale Fragestellungen, Gesundheitsförderung, familiäre Probleme)
Beratungsthemen
- Schul- und Bildungssystem in Nordrhein-Westfalen
- Schulen und Bildungseinrichtungen im Kreis Wesel
- Bildungsbiographie und Planung der Schullaufbahn
- Empfehlung einer geeigneten Schulform
- Schuleingangsuntersuchung
- Förderung von Mehrsprachigkeit bzw. Unterricht in der Herkunftssprache
- Anerkennung von Bildungsabschlüssen
- Vermittlung an weitere Beratungsstellen
- Selbstlernmaterialien, z.B. Online-Portale zum Deutschlernen
- Bildungs- und Teilhabepaket (u.a. zusätzliche Deutschförderung)
- Soziale Integration durch Kultur- und Sportangebote
Flyer Einschulungsberatung für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche
- - Albanisch (kann leider nicht vollständig barrierefrei angeboten werden)
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Beratungszeiten
Beratungstermine werden nach Voranmeldung unter Telefon 0281 207- 4242 und E-Mail students-welcome@kreis-wesel.de vergeben.
Bei weitergehenden Fragen hilft das Kommunale Integrationszentrum gerne weiter!
Ablauf einer Schulplatzvermittlung
Kontakt
Schulberatung für neuzugewanderte Kinder
Telefon: 0281 207-4242