Unterstützung im Alltag
Informationen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Pflegebedürftige und pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung (SGB XI). Zu den Leistungen der Pflegeversicherung gehören auch Angebote zur Unterstützung im Alltag. Diese sollen pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen dabei unterstützen, möglichst lange in ihrem Zuhause bleiben zu können, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbständig bewältigen zu können (§ 45a SGB XI).
Für die Angebote steht der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro (§ 45b SGB XI) sowie eine bis zu 40–prozentige Umwidmungsmöglichkeit des ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs (§ 45a SGB XI) zur Verfügung.
Bitte lassen Sie sich auf jeden Fall umfangreich durch die Pflegeberatungsstellen informieren.
Die anerkannten Anbieter dürfen für die erbrachten Leistungen maximal einen Betrag von 36,00 Euro pro Stunde in Rechnung stellen. Notwendige Anfahrtskosten dürfen zusätzlich abgerechnet werden. Weitere Fahrtkosten und Nebenkosten sind im Stundenpreis enthalten.
Ab dem 01.01.2025 wird der maximale Stundenpreis auf 38,00 Euro erhöht.
Betreuungsangebote können in Form von Einzelbetreuungen (z. B. Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, malen, singen) und/oder Betreuungsgruppen erfolgen.
Individuelle Hilfen unterstützen den Pflegebedürftigen bei der Gestaltung des Alltags und fördern die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben. Es können verschiedene Arten der Unterstützung in Anspruch genommen werden: z. B. gemeinsame Einkäufe, Zubereitung von Mahlzeiten, Begleitung von Arztbesuchen, Behördengängen und / oder Veranstaltungen.
Angebote zur Entlastung von Pflegebedürftigen im Alltag bei der Haushaltsführung berücksichtigen hauswirtschaftliche Tätigkeiten wie z. B. das Reinigen der Wohnung, der Fenster oder der Wäsche sowie das Beziehen der Betten.
Angebote zur Entlastung von pflegenden Angehörigen sind Angebote zur Unterstützung bei der Bewältigung des Pflegealltags sowie Maßnahmen, die der Entlastung dienen, z. B. Informationen und Wissensvermittlung über Angebote zur Unterstützung vor Ort, Hilfestellung bei der Organisation von Unterstützungsleistungen, persönlicher Ansprechpartner, Kontaktvermittlung und Organisation von Treffen mit anderen Pflegepersonen.
Um ein passendes Angebot in der Nähe zu finden, steht im Internet ein Angebotsfinder zur Verfügung. Zusätzlich gibt es bei den Downloads eine Liste der vom Kreis Wesel anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Hinweise
Als Nutzende von Angeboten zur Unterstützung im Alltag ist es wichtig, sich vor Vertragsabschluss immer das Leistungskonzept des Anbieters vorzeigen zu lassen. Auch sollte jede Leistungsinanspruchnahme auf den Leistungsnachweisen einzeln unterschrieben werden.
Des Weiteren sollten Sie niemals die gesamte Verhinderungspflege am Anfang des Jahres mit dem Anbieter abrechnen, da Sie diese im Laufe des Jahres noch benötigen könnten.
Kontakt
Louisa HesselingE-Mail E-Mail senden