Informationen für Anbieter von Unterstützungsangeboten

Die zum 01.01.2017 novellierte AnFöVO vereinfacht das Anerkennungsverfahren unter Berücksichtigung der bundesgesetzlichen Vorgaben und erleichtert damit die Gründung von neuen Angeboten. Zuständig für die Anerkennung sind die Kreise und kreisfreien Städte.

Die Beantragung auf Anerkennung eines Unterstützungsangebotes im Alltag erfolgt auf elektronischem Weg über PfAD.uia. Die Antragsstellung ist gebührenpflichtig, die Gebührensätze finden Sie in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung AVerwGebO NRW unter der Tarifstelle 12.2.1.

Auf der Seite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein–Westfalen erhalten Sie einen Überblick über die benötigten Daten und Nachweise.

Für Fragen zum Anerkennungsverfahren steht Ihnen der genannte Kontakt zur Verfügung.

Für Fragen zum technischen Support oder zur Anwendung von PfAD.uia wurde eine Hotline eingerichtet. Diese steht Ihnen werktags von 09.00 bis 17.00 Uhr unter der Rufnummer 0231-222 438 90 oder per Mail unter pfad@d-nrw.de zur Verfügung.