Lebensmittelüberwachung & Verbraucherschutz
Amtliche Überwachung
Die Lebensmittelüberwachung auf Kreisebene kontrolliert in aller Regel unangemeldet, stichprobenweise und risikoorientiert Betriebe und Produkte in der gesamten Produktions- und Handelskette (Lebensmittel, Bedarfsgegenstände, Kosmetika, Tabak etc.) und entnimmt amtliche Proben zur Untersuchung. Neben festen Betriebsstätten werden auch nicht ständige Einrichtungen wie Märkte, Messen und sonstige Veranstaltungen, auf denen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände angeboten werden, überprüft.
Vorrangige Ziele sind der gesundheitliche Verbraucherschutz und der Schutz vor Täuschung.
Die zuständige übergeordnete Landesbehörde ist das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW). Untersuchungseinrichtung für amtliche Proben aus dem Kreis Wesel ist das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rhein-Ruhr-Wupper in Krefeld (CVUA RRW).
Lebensmittelunternehmen, Registrierung, Zulassung, Mitteilungspflicht für gesundheitlich nicht erwünschte Stoffe
Die Lebensmittelunternehmen sind verantwortlich für die Unbedenklichkeit und Qualität der Lebensmittel.
Lebensmittelunternehmen sind beim örtlich zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Eine Mitteilung an den Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung erfolgt von dort aus automatisch. Die lebensmittelrechtliche Prüfung und Registrierung erfolgt durch die Lebensmittelüberwachung. Bei Bauanträgen von Lebensmittelunternehmen werden von den jeweils zuständigen Bauämtern Stellungnahmen der Lebensmittelüberwachung angefordert.
Je nach Tätigkeit und Umfang des Unternehmens kann eine weitergehende Zulassung nach EU-Recht erforderlich werden. Der formlose Zulassungsantrag ist in jedem Fall - auch bei durch das LANUV zuzulassenden Betrieben - beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung einzureichen. Informationen zu Art und Umfang der mit einzureichenden Unterlagen sind auf der Homepage des LANUV NRW einsehbar.
Die Lebensmittelunternehmen haben nach der VO (EU) 852/2004 ständige, betriebsspezifische, auf HACCP-Grundsätzen beruhende Verfahren einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Die dazu gehörenden Eigenkontrollen müssen schriftlich festgehalten werden. Proben im Rahmen der Eigenkontrollen sind in entsprechend geeigneten Privatlaboren untersuchen zu lassen.
Lebensmittelunternehmen sind nach LFGB § 44a Abs. 1 verpflichtet, unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift ihnen vorliegende Untersuchungsergebnisse über Gehalte an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen wie Pflanzenschutzmitteln, Stoffen mit pharmakologischer Wirkung, Schwermetallen, Mykotoxinen und Mikroorganismen in und auf Lebensmitteln den zuständigen Behörden mitzuteilen. Zuständig für Betriebe im Kreis Wesel ist der Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung.
Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz führt im Kreis Wesel der Fachdienst Gesundheit durch. Dort gibt es die entsprechenden Informationen und Termine.
Zur Dienstleistung: [online] [persönlich]
Verbraucherinnen und Verbraucher, Verbraucherbeschwerde
Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei Zweifeln an der Genusstauglichkeit, der Qualität erworbener Lebensmittel (bzw. Kosmetika oder Bedarfsgegenstände) oder der Produktionsbedingungen in einem Betrieb beim Fachdienst Veterinär- und Lebensmittelüberwachung der Lebensmittelüberwachung melden (Verbraucherbeschwerde). Bei Verdacht auf eine lebensmittelbedingte Erkrankung ist immer auch der Fachdienst Gesundheit des Kreises zu informieren.
Außerhalb der Dienstzeiten ist die amtstierärztliche Rufbereitschaft über die Leitstelle des Kreises Wesel erreichbar: 0281 300250.
Aktuelle Informationen zu Gefährdungen oder Täuschungen bei Lebensmitteln können auf den Seiten www.lebensmittelwarnung.de und www.lebensmitteltransparenz.nrw.de eingesehen werden.
Umfangreiche und detaillierte Informationen zur Lebensmittelsicherheit, Risikobewertung und zu Kontrollprogrammen werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit www.bvl.bund.de sowie vom Bundesinstitut für Risikobewertung www.bfr.bund.de veröffentlicht.
Kontakt
Person | Zuständigkeit |
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Tobias Broszio | Verwaltung |
Monika Grömping | Verwaltung |
Miriam Scheepers | Verwaltung |
Dr. Thomas Leifeld | Verwaltung |
Dr. Sandra Caspary | Sachverständige |
Andrea Hüls | Sachverständige |
Sabine Schmitz-Brünnette | Sachverständige |
Dr. Christof von Ranson | Sachverständige |
Helge Albertsen | Lebensmittelkontrolle |
Andreas Fuchs | Lebensmittelkontrolle |
Marcel Knuf | Lebensmittelkontrolle |
Bernhard Meißen | Lebensmittelkontrolle |
Wilfried Nünninghoff | Lebensmittelkontrolle |
Gerhard Pinders | Lebensmittelkontrolle |
Ulf Schock | Lebensmittelkontrolle |
Rudolf Sittauer | Lebensmittelkontrolle |
Trinkwasserüberwachung
Die Trinkwasserüberwachung sowie die Gesundheitsüberwachung von Mitarbeitern in Lebensmittelbetrieben erfolgt durch den Fachdienst Gesundheitswesen.
Trinkwassererwärmung & Legionellen
Öffentliche und gewerbliche Betreiber (z.B. Vermieter) müssen ihre sogenannten Großanlagen zur Trinkwassererwärmung auf Legionellen untersuchen lassen.
Der Begriff "Großanlage" ist im Paragraphen 3 Ziffer 12 der Trinkwasserverordnung definiert. Dabei handelt es sich um eine Anlage mit einem Trinkwassererwärmer mit einem Volumen von mehr als 400 Litern oder mit einem Inhalt von mehr als 3 Litern in mindestens einer Rohrleitung zwischen Trinkwassererwärmer und dem Zapfhahn. Entsprechende Anlagen in Ein- oder Zweifamilienhäusern zählen nicht zu den Großanlagen. Großanlagen öffentlicher Betreiber werden in der Regel mindestens einmal jährlich untersucht. Gewerbliche Anlagen werden mindestens alle drei Jahre untersucht.
Wenn der technische Maßnahmewert von 100 Legionellen pro 100 ml überschritten ist, muss dieses Ergebnis dem Fachdienst Gesundheitswesen unverzüglich angezeigt werden. Der Betreiber muss eine Gefährdungsanalyse erstellen und gleichzeitig weitere Maßnahmen zur Ursachenermittlung und Beseitigung ergreifen.
Legionellen sind Warmwasser liebende Bakterien und vermehren sich bevorzugt zwischen 30 und 40 Grad Celsius. Sie können eine Infektionserkrankung hervorrufen, die mit den Symptomen einer schweren Lungenentzündung mit gravierenden Spätkomplikationen verbunden sind. Einen leichteren Verlauf dagegen zeigt das so genannte Pontiac-Fieber, das zu einem grippeähnlichen Krankheitsbild führt und in der Regel folgenlos ausheilt.
Legionellen gehören u. a. zum natürlichen Bestandteil von Süßwasser. Sie stellen so nur eine sehr geringe Infektionsgefahr dar. Gelangen die Bakterien jedoch mit einem Tröpfchennebel vermehrt in die Atemwege und die Lunge, kann es zur Erkrankung kommen. Durch eine Anhebung der Wassertemperatur auf mindestens 60 Grad Celsius oder mehr wird die Anzahl an Legionellen stark vermindert.
Ansprechpersonen
Koordinationsbereichsleitung: Torsten Bockting
Person | Zuständigkeit Hygieneüberwachung, Infektionskrankheiten und Trinkwasserüberwachung |
Dienststelle |
---|---|---|
Melanie Brisch | Stadt Wesel | Wesel |
Frau Erk | Sichtung/DEMIS/Meldung LZG/z.b.V. | Wesel |
Maria Liedmann | Stadt Hamminkeln, Hygieneaufsicht Arztpraxen im Kreis Wesel | Wesel |
Rolf Piron | Stadt Dinslaken, Gemeinde Hünxe, Gemeinde Schermbeck | Wesel |
Sandra Schwarz-Krumrey | Stadt Voerde, Stadt Xanten, Hygieneaufsicht Arztpraxen im Kreis Wesel | Wesel |
Julian Feldhaus | Stadt Rheinberg, Gemeinde Alpen | Moers |
Monika Geldermann | Stadt Neukirchen-Vluyn, Stadt Kamp-Lintfort, Gemeinde Sonsbeck | Moers |
Manuela Schaltmann | Stadt Moers | Moers |
Person | Zuständigkeit | Dienststelle |
---|---|---|
Torsten Bockting | Koordinationsbereichsleitung | Wesel/Moers |
Sara Klingenspohr | Gesundheitsschutz in Krankenhäuser, Seniorenheime und sonstige Gesundheitseinrichtungen | Moers |
Gabriele Stiller | Gesundheitsschutz in Krankenhäuser, Seniorenheime und sonstige Gesundheitseinrichtungen | Moers |
Mireille Jänecke | Überwachung Trinkwasserhausinstallationen in Gemeinschaftseinrichtungen | Moers |
Sabrina Feldhaus | Umwelthygiene, und Trinkwasserüberwachung (öffentlich) | Moers |
Thomas Hölzer | Umwelthygiene, und Trinkwasserüberwachung (öffentlich) | Moers |
Michael Steffen | Umwelthygiene, und Trinkwasserüberwachung (öffentlich) | Moers |
Dienstleistungen Trinkwasserüberwachung
Downloads & Links
Downloads
Links
- Wasserverbund Niederrhein GmbH (WVN)
- Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
- Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW)
- Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
(Trinkwasseruntersuchungsstellen) - Umweltbundesamt
(Link zu Empfehlungen vom 23.08.12 zur Systemischen Untersuchung von Trinkwasser-Installationen auf Legionellen und 14.12.12 für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse)
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