Beurkundungen
Beim Jugendamt können nachfolgend aufgeführte Erklärungen beurkundet werden:
- Vaterschaftsanerkennung
- Unterhaltsverpflichtungs- und Abänderungsurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- Sorgeerklärung
Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson.
Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.
Kontakt
51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / PflegschaftenDetaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen