Beurkundungen

Beim Jugendamt können nachfolgend aufgeführte Erklärungen beurkundet werden:

  • Vaterschaftsanerkennung
  • Unterhaltsverpflichtungs- und Abänderungsurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • Sorgeerklärung

Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson.

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

Benötigte Unterlagen

  • Je nach vorliegendem Fall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Im Rahmen der Terminvereinbarung kann abgeklärt werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Kontaktinformationen

PersonZuständigkeit (Nachname)
Ayfer KayaLeitung
Claudia KampenF, O, R, S, U
Martina KerkmannA-E, G-I, M, Q, W
Katrin Mielke 
Simone StratenwerthJ-L, N, P, T, V, X-Z