Beistandschaften: Klärung der Vaterschaft

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind erst, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist. 

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei einem Jugendamt oder Standesamt kostenlos beurkundet werden; die Beurkundung bei einem Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten.

Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

Kontakt

51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen