Beistandschaften: Klärung der Vaterschaft

Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so entsteht die Verwandtschaft zwischen Vater und Kind erst, wenn der Vater die Vaterschaft anerkannt hat oder wenn diese gerichtlich festgestellt ist. 

Die Anerkennung der Vaterschaft kann bei einem Jugendamt oder Standesamt kostenlos beurkundet werden; die Beurkundung bei einem Notar oder Amtsgericht ist hingegen kostenpflichtig.

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten.

Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

Benötigte Unterlagen

  • Nach den Umständen im Einzelfall werden unterschiedliche Unterlagen benötigt. Im Rahmen der Terminvereinbarung kann besprochen werden, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Weiterführende Informationen

  • Unterhaltsansprüche gegenüber dem Vater hat das Kind erst dann, wenn die Vaterschaft festgestellt ist.
  • Zu den Pflichten des Vaters gehört, seinem Kind Unterhalt zu gewähren. Auch die Mutter des Kindes hat unter Umständen einen Anspruch auf Unterhalt.
  • Der Vater ist außerdem verpflichtet, für den Krankenversicherungsschutz des Kindes zu sorgen, wenn das Kind nicht kostenfrei bei seiner Mutter familienversichert werden kann.

Die Zuständigkeit in der Sachbearbeitung richtet sich bei vorgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen der Mutter, bei nachgeburtlichen Beurkundungen nach dem Nachnamen des geborenen Kindes.

Kontaktinformationen

PersonZuständigkeit (Nachname)
Ayfer KayaLeitung
Claudia KampenA-D, i, Ka-Ki
Martina Kerkmann F, J, N-T, O-T, X-Z
Katrin MielkeKj-Kz, L, V, W
Simone StratenwerthE, G, H, M, U

Kontakt

51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen