Unterhaltsfragen

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt). Grundsätzlich haben Kinder bis zum Ende einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
Das Jugendamt 

  • berät in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes
  • berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes
  • vertritt das Kind im Unterhaltsprozess als Beistand vor Gericht
  • berät und unterstützt junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten (Unterhalt für junge Volljährige)
  • berät den betreuenden Elternteil hinsichtlich eigener Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

Benötigte Unterlagen

Weiterführende Informationen

Wie hoch der Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist, hängt vom Alter des Kindes und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen ab. Die Berechnung erfolgt anhand der Düsseldorfer Tabelle.

Sie sieht für minderjährige Kinder drei Altersstufen vor:
0 - 5 Jahre = 1. Altersstufe
6 - 11 Jahre = 2. Altersstufe
12 - 17 Jahre = 3. Altersstufe
ab 18 Jahre = 4. Altersstufe.

Eine neue Altersstufe beginnt jeweils zum Ersten des Monats, in dem das Kind das betreffende Lebensjahr vollendet.

Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

Kontaktinformationen

Koordinationsbereichsleitung
Telefonnummer 0281 207-2444
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Zuständigkeit: A-D, I, Ka-Ki, M

Telefonnummer 0281 207-2449
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Zuständigkeit: E-G, J, N-U, X-Z

Telefonnummer 0281 207-2458
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Zuständigkeit: H, Kj-Kz, L, V, W

Telefonnummer 0281 207-3460
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Kontakt

51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen