Unterhaltsfragen
Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, kommt seiner Unterhaltspflicht in Form von Pflege und Erziehung des Kindes nach (Betreuungsunterhalt). Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch monatliche Geldleistungen (Barunterhalt). Grundsätzlich haben Kinder bis zum Ende einer Ausbildung Anspruch auf Unterhalt.
Das Jugendamt
- berät in Unterhaltsangelegenheiten des Kindes
- berechnet und beurkundet den Unterhaltsanspruch des Kindes
- vertritt das Kind im Unterhaltsprozess als Beistand vor Gericht
- berät und unterstützt junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres in Unterhaltsangelegenheiten (Unterhalt für junge Volljährige)
- berät den betreuenden Elternteil hinsichtlich eigener Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil.
Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.
Kontakt
51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / PflegschaftenDetaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen