Immissionsschutz
Immissionsschutz bezeichnet die rechtlichen und technischen Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung und Überwachung schädlicher Umwelteinwirkungen, wie Lärm oder Luftverschmutzung, um die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt zu schützen.
Der Kreis Wesel ist für den Bereich des anlagenbezogenen Immissionsschutzes zuständig. Dabei geht es um die Genehmigung und Überwachung technischer Anlagen, die schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können. Bei solchen Anlagen handelt es sich in der Hauptsache um Gewerbebetriebe wie Abfallbehandlungsanlagen, Schrottplätze, Windenergieanlagen, Schießstände, Biogasanlagen sowie landwirtschaftliche oder gewerbliche Tierhaltungsanlagen.
Es ist Ziel, eine Balance zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz zu schaffen, indem schädliche Immissionen minimiert und eine nachhaltige Entwicklung gefördert wird. Die rechtlichen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser und die Atmosphäre vor schädlichen Umweltauswirkungen geschützt werden. Bundesweit regelt das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den Immissionsschutz.
Schwerwiegende Vorkommnisse, die entsprechende Anlagen betreffen, können Bürgerinnen und Bürger an die Kreisleitstelle der Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 melden.
Themengebiete der Veröffentlichungen
Neu- und Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 4 oder § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz für Anlagen der Verfahrensart "G" der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen
Öffentliche Bekanntmachung eines Genehmigungsbescheids gem. § 21a Satz 1 2. Halbsatz der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren)
Medienübergreifende Umweltinspektionen - Umweltinspektionsberichte
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Bekanntmachungen gemäß §5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Die Bekanntmachungen werden zentral über das UVP-Portal der Länder veröffentlicht.
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