Medienübergreifende Umweltinspektionen

Die Europäische Union hat mit der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung auf europäischer Ebene, verbindliche Anforderungen zur Durchführung von Umweltinspektionen bei gewerblichen und industriellen Anlagen (IE Anlagen) vorgeschrieben. 
Die Umweltinspektionen erfolgen medienübergreifend, das heißt unter Beachtung der Umweltauswirkungen auf die Umweltmedien Luft, Wasser und Boden. 

Die Umweltbehörde des Kreises Wesel führt die Umweltinspektionen weiterhin bei Anlagen durch, die gem. des Erlasses des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur – und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 26.06.2015, Risikopotential aufweisen.  

Ausgenommen sind Anlagen, die im Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Düsseldorf liegen.  

Zu jeder Inspektion wird ein Bericht erstellt, der der Öffentlichkeit gem. §10 Abs.2 Nr.4 des Umweltinformationsgesetzes zugänglich gemacht wird. Werden während der Inspektion festgestellte Mängel, durch den Betreiber behoben, wird die Öffentlichkeit durch eine Aktualisierung des Berichts informiert.

Xanten

Kontakt

Uwe Kleinelsen
Umweltinspektionen
Telefonnummer 0281 207-2501
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