Nachbarbeschwerden

Anwohnende von Anlagen haben einen Anspruch auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Wenn durch den Betrieb von Anlagen Lärm, Gerüche, Erschütterungen, Staub oder Licht verursacht und die Nachbarschaft dadurch belästigt wird, können Sie ihr Anliegen bei uns melden.  
Die Immissionsschutzbehörde geht jeder Beschwerde nach und ermittelt den Sachverhalt. Wenn es erforderlich ist werden wir mit Ihnen gemeinsam Lösungen erarbeiten, um Abhilfe zu schaffen. Eine möglichst detaillierte Beschreibung der Belästigung ihrerseits, ist dazu erforderlich. 
Dazu sollten folgende Fragen beantwortet werden:

  • Um was geht es genau?
  • Wann, wie oft, wie lange treten die Belästigungen auf?
  • Wo treten die Belästigungen auf?

Bestenfalls wird für etwa acht Tage ein Belästigungstagebuch geführt. Dieses sollte Datum, Uhrzeit Dauer und Art der Belästigung beinhalten. Durch Beantwortung dieser Fragen kann sich die Untere Immissionsschutzbehörde bereits ein erstes Bild machen und die Bearbeitung ihres Anliegens schnellstmöglich und effektiv durchführen. 
Sobald der Sachverhalt ermittelt ist, entscheidet die Untere Immissionsschutzbehörde, ob und wenn ja, welche Maßnahmen zur Verbesserung und zum Schutz der Nachbarschaft sowie des guten nachbarschaftlichen Miteinanders ergriffen werden müssen. 

Hinweise

Beschwerden über Lärm durch Privatpersonen, Veranstaltungen oder durch Betriebe des Gaststättengewerbes, sowie Geruchs- und Rauchbelästigungen durch privat betriebene Kaminöfen, sind an das Ordnungsamt der jeweiligen Kommune zu richten. 

Anonyme Beschwerden und Anzeigen werden grundsätzlich nicht weiteverfolgt. 

Kontakt

Sonntag, Silke
Nachbarschaftsbeschwerden
Telefon 0281 207-3507
E-Mail E-Mail senden
Detaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen