Verfahrenslotsin - in einfacher Sprache erklärt
Viele junge Menschen mit einer Behinderung haben Schwierigkeiten, die richtige Hilfe zu finden. Das Hilfesystem ist kompliziert. Der/die Verfahrenslotse/in hilft ihnen und ihren Familien, sich zurechtzufinden und Unterstützung zu bekommen. Die Prüfung und Entscheidung einer Hilfe übernehmen aber die Fachleute.
Die Unterstützung durch die Verfahrenslotsen ist freiwillig und kostenlos. Ihre Informationen bleiben geheim.
Beratungstermine können im Jugendamt im Kreis Wesel oder nach Absprache auch zuhause stattfinden. Man muss einen Termin machen.
Angebote der Verfahrenslotsen/in:
- Hilfe bei den ersten Anträgen für Eingliederungshilfe
- Begleitung zu wichtigen Terminen
- Unterstützung nach der Hilfeeinrichtung
- Hilfe bei Gesprächen über die Eingliederungshilfe bei weiteren Fachleuten
Wer kann sich beraten lassen?
- Junge Menschen von 0 bis 26 Jahren mit Anspruch auf Eingliederungshilfe und ihre Familien
- Eltern, Vormünder oder Pflegeeltern
- Personen mit Erziehungsvollmacht (z.B. Betreuer/innen in Wohnheimen)
- Mütter und Väter, mit oder ohne Sorgerecht
- Junge Erwachsene, auch mit gesetzlicher Betreuung
- Beratung zu Erstanträgen, auch nach dem 21. Lebensjahr
Welche Unterlagen können mitgebracht werden?
Wenn vorhanden, können folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Arztberichte mit Diagnosen
- Berichte von KiTas oder Schulen
- Psychologische Gutachten, falls vorhanden
- Berichte von anderen Hilfsanbietern
- Kontaktdaten von anderen Personen im Hilfenetzwerk