Eingliederungshilfe gemäß SGB IX Teil 2 für Menschen mit Behinderungen

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Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalles, insbesondere nach Art oder Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht, und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und –führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe ist teilweise ein Eigenbeitrag zu erbringen, d. h. die Leistungen sind ggfls. einkommens- und vermögensabhängig.

Die Kreise und kreisfreien Städte sind zuständige Träger der Eingliederungshilfe für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche bis zur Beendigung der Schulausbildung an einer allgemeinen Schule oder einer Förderschule, längstens bis zur Beendigung der Sekundarstufe II.

Für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen bzw. Mehrfachbehinderungen liegt die Zuständigkeit beim Sozialamt; für Kinder und Jugendliche mit ausschließlich seelischer Behinderung beim Jugendamt. 

Der Antrag ist wie folgt zu stellen:

Landschaftsverband Rheinland (LVR) Kreis Wesel Landschaftsverband Rheinland (LVR)

Leistungen vor Einschulung, z.B.:

  • individuelle heilpädagogische Leistungen in Kindertagesstätten (z. B. KiTa-Assistenz)
  • heilpädagogische Frühförderung
  • interdisziplinäre Frühförderung
  • Autismustherapie 

Leistungen während der Schulzeit, z.B.:

  • Integrationshilfen in der Schule
  • Autismustherapie
  • Heilpädagogik
  • Hilfsmittel
  • Hilfen zur Mobilität
  • Freizeitassistenz
  • Gebärdensprachkurs

ab Beendigung der Schule, z.B.:

  • Besuch von Werkstätten
  • Therapien
  • Assistenzleistungen
  • Betreutes Wohnen

 

Benötigte Unterlagen

  • Die Formulare zur Antragstellung finden Sie unter Online Service und unter Benötigte Formulare.

    • Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
    • Antrag auf Gewährung einer Schulbegleitung 
    • Erklärung über die Entbindung von der gesetzlichen Schweigepflicht sowie datenschutzrechtliche Einwilligung zur Auskunftserteilung