Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung nach Paragraf 195 Baugesetzbuch (§ 195 BauGB) auf Basis beurkundeter Kaufverträge, Zuschlägen aus Zwangsversteigerungen und Verträgen von Enteignungs- und/oder Umlegungsverfahren. Grundsätzlich kann jeder eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung beantragen.
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Gutachterausschuss
Aufgabenfeld: Gutachterausschuss für Grundstückswerte
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0281 207-2425
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