Immobilienrichtwertauskunft

Der Gutachterausschuss veröffentlich neben dem Grundstückmarktbericht und Bodenrichtwerten erstmals seit 2023 Immobilienrichtwerte als gebührenfreie Abrufmöglichkeit auf der Internetseite BORIS-NRW.

Gebührenrahmen

Die Dienstleistungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (GrundWertVO NRW) durch den Gutachterausschuss bzw. der Geschäftsstelle sind nach den Tarifstellen der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung Nordrhein-Westfalen (VermWertKostO NRW) in Verbindung mit dem Wertermittlungskostentarif Nordrhein-Westfalen (VermWertKostT NRW) in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.
Gutachterleistungen nach dem Baugesetzbuch für Gerichte und Justizbehörden sind nach den Tarifstellen des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung abzurechnen.