Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) unbebauter und bebauter Grundstücke, sowie Rechte Dritter an Grundstücken (§ 193 BauGB), über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und für andere Vermögensvor- und nachteile (Enteignung) nach § 24 Abs. 1 Landesenteignungs- und –entschädigungsgesetz (EEG NW) und über Miet- und Pachtwerte, Erstattungen nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz sowie Stellungnahmen nach dem Zehnten Buch Sozialgesetzbuch.