Führerschein - Verlängerung der Fahrerlaubnis

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Sie möchten die Verlängerung Ihrer in Kürze ablaufenden oder schon abgelaufenen Fahrerlaubnisklassen beantragen.

Benötigte Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
    • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
    • Vorlage zur Herstellung des Führerscheins. Den Vordruck erhalten Sie unter Downloads (auch bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich)
    • bisheriger Führerschein
    • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als ein Jahr
    • Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 zur FeV durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziners, Arzt einer Begutachtungsstelle für Fahreignung und/oder Augenarzt im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als 2 Jahre
    • zusätzlich bei D-Klassen
      • sofern die Verlängerung bei den Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE und D1E über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll, so ist ein Gutachten eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung nach Anlage 5 Nr. 2 FeV im Original und zum Datum der Antragstellung nicht älter als ein Jahr
      • Führungszeugnis (gem. § 30 Abs. 5 Bundeszentralregister (BZRG) (zu beantragen bei Ihrem zuständigen Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt oder direkt bei Antragstellung durch den Kreis Wesel)
      • Sofern Sie zusätzlich einen Fahrerqualifizierungsnachweis oder eine Fahrerkarte für berufliche Zwecke benötigen, erhalten Sie entsprechende Informationen hier: Führerschein - Fahrerqualifizierungsnachweis und Fahrerkarte.

Gebührenrahmen

  • 40,60 € bei Verlängerung der C-Klassen

  • 43,90 € bei Verlängerung der D-Klassen / Wiedererteilung der C- und D-Klassen

  • 13,00 € zusätzlich für das Führungszeugnis

  • Es kann in Ausnahmefällen eine höhere Gebühr anfallen.

Weiterführende Informationen

Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

Eine Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Um eine fristgerechte Verlängerung durchführen zu können, sollte der Antrag spätestens sechs Wochen - jedoch frühestens drei Monate - vor Ablauf gestellt werden.

Wird ein Antrag nach Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnisklasse gestellt, handelt es sich nicht um eine Verlängerung sondern um eine Wiedererteilung. Diese kann jederzeit erfolgen, egal, wie lange die Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Wir behalten uns aber vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur Wiedererteilung neben den sonst erforderlichen Unterlagen, auch die Ablegung der erneuten Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.

Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

  • Personalausweis
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • vorläufiger Ausweis
  • Reisepass