Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/Die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.
Eine Verlängerung erfolgt in der Regel für fünf Jahre. Um eine fristgerechte Verlängerung durchführen zu können, sollte der Antrag spätestens sechs Wochen - jedoch frühestens drei Monate - vor Ablauf gestellt werden.
Wird ein Antrag nach Ablauf der bisherigen Fahrerlaubnisklasse gestellt, handelt es sich nicht um eine Verlängerung sondern um eine Wiedererteilung. Diese kann jederzeit erfolgen, egal, wie lange die Fahrerlaubnis abgelaufen ist. Wir behalten uns aber vor, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob zur Wiedererteilung neben den sonst erforderlichen Unterlagen, auch die Ablegung der erneuten Fahrerlaubnisprüfung erforderlich ist.
Als Ausweisdokumente anerkannt sind:
- Personalausweis
- eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
- vorläufiger Ausweis
- Reisepass