Fahrerkarte - Erteilung

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Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 3,5 Tonnen und alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen, müssen seit dem 05.08.2004 mit einem digitalen Kontrollgerät (EG-Kontrollgerät) ausgestattet sein. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem EG-Kontrollgerät im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte.

Sie können den Antrag persönlich durch einen Besuch bei unserem Führerscheinservice in Wesel und Moers stellen. Hierzu ist eine Terminbuchung zwingend erforderlich.
Sie können die Beantragung aber auch selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch bei unserem Führerscheinservice vornehmen.

Soll ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstetes Fahrzeug mit maximal 7,5 t Gesamtgewicht zu rein privaten Zwecken (z. B. Umzug) verwendet werden, muss das EG-Kontrollgerät nicht bedient werden. Eine Fahrerkarte ist dann nicht erforderlich. Diese und weitere Ausnahmetatbestände finden Sie auch unter Nr. 2 des im Downloadbereich angebotenen Leitfaden zur Fahrpersonalverordnung.