Fahrerkarte - Erteilung

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Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einem zulässigen Gesamtgewicht (einschließlich Anhänger) von mehr als 3,5 Tonnen und alle Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als neun Sitzplätzen, müssen seit dem 05.08.2004 mit einem digitalen Kontrollgerät (EG-Kontrollgerät) ausgestattet sein. Jeder, der ein Fahrzeug mit einem EG-Kontrollgerät im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr führen möchte, benötigt eine Fahrerkarte.

Sie können den Antrag persönlich durch einen Besuch bei unserem Führerscheinservice in Wesel und Moers stellen. Hierzu ist eine Terminbuchung zwingend erforderlich.
Sie können die Beantragung aber auch selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch bei unserem Führerscheinservice vornehmen.

Soll ein mit einem EG-Kontrollgerät ausgerüstetes Fahrzeug mit maximal 7,5 t Gesamtgewicht zu rein privaten Zwecken (z. B. Umzug) verwendet werden, muss das EG-Kontrollgerät nicht bedient werden. Eine Fahrerkarte ist dann nicht erforderlich. Diese und weitere Ausnahmetatbestände finden Sie auch unter Nr. 2 des im Downloadbereich angebotenen Leitfaden zur Fahrpersonalverordnung.

Benötigte Unterlagen

    • gültiges Ausweisdokument (weitere Informationen finden Sie unter Hinweise)
    • ein biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 mm) gemäß Passverordnung vom 19.10.2007
    • Kopie des EU-Kartenführerschein (handelt es sich hierbei noch nicht um den EU-Kartenführerschein, ist gleichzeitig der Umtausch erforderlich. Parallel kann man jedoch die Fahrerkarte beantragen.) siehe auch Führerschein-Umtausch
    • Kopie der Fahrerkarte (bei Folge-Antrag)
    • Formblatt (Vorlage zur Herstellung der Fahrerkarte / des Führerscheins), ist bei den Bürgerbüros, in den Fahrschulen oder den Zulassungsstellen/Führerscheinstellen erhältlich.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original vorgelegt werden. Der Identitätsnachweis kann ersatzweise auch als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden.

Gebühren

  • 41,00 € bei Selbstabholung der Fahrerkarte

  • 44,00 € für die direkte Zustellung durch die Bundesdruckerei (nur möglich, wenn Sie bereits über EU-Kartenführerschein verfügen)

  • 30,70 € zuzüglich bei Verlust der bisherigen Karte

  • ggf. Gebühren für den Umtausch des bisherigen Führerscheines

Zahlungsarten
  • Grundsätzlich nur Kartenzahlung möglich.

Weiterführende Informationen

Falls Sie den Antrag über einen Dritten, zum Beispiel die Fahrschule oder einen Bevollmächtigten einreichen wollen, beachten Sie bitte, dass alle benötigten Unterlagen und Unterschriften im Original vorliegen müssen. Der/die Bevollmächtigte muss sich ebenfalls ausweisen können.

Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel circa vier bis sechs Wochen.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Nach Ablauf muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden, tun Sie dies bitte rechtzeitig. Wenn die neue Fahrerkarte ausgestellt ist, muss die alte Fahrerkarte noch die ersten 28 Tage mitgeführt werden.

Mit Entzug der Fahrerlaubnis verliert die Fahrerkarte ihre Gültigkeit. Sofern die Fahrerlaubnis zu einem späteren Zeitpunkt neu erteilt werden soll, ist eine neue Fahrerkarte auszustellen, da die Fahrerkarte die gültige Fahrerlaubnisnummer enthalten muss.

Bei Verlust der bisherigen Fahrerkarte ist zwingend die Abgabe einer kostenpflichtigen eidesstattlichen Versicherung erforderlich. Eine bevollmächtigte Vertretung ist dann nicht möglich.

Sollte Ihre Fahrerkarte einen Defekt aufweisen, bitten wir zunächst zu prüfen, ob die Ursache hierfür ggf. am EG-Kontrollgerät liegt (z. B. aktuellste Version der Software am Gerät). Wir werden Ihre Fahrerkarte ansonsten zur Prüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt übersenden. Handelt es sich um einen werkseitigen oder produktiven Kartendefekt, wird Ihnen kostenlos (im Zeitraum der gesetzlichen Gewährleistungszeit von zwei Jahren) innerhalb von sieben Werktagen eine neue Fahrerkarte zur Verfügung gestellt.  In anderen Fällen (unsachgemäße Behandlung) ist der Austausch gebührenpflichtig.

Als Ausweisdokumente anerkannt sind:

  • Personalausweis
  • eAT (elektronischer Aufenthaltstitel)
  • vorläufiger Ausweis
  • Reisepass