Fahrzeug - erstmalige Zulassung

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Wenn Sie ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen möchten, handelt es sich um eine Neuzulassung.

Bei einem importierten Fahrzeug oder die Zulassung auf eine Firma oder Personenvereinigung informieren Sie sich bitte weiter unter Hinweise.

Sie können die Erstzulassung durch einen Besuch in unseren Zulassungsstellen in Wesel und Moers vornehmen lassen oder diese selbst über unseren Onlineservice und ganz ohne Besuch in unseren Zulassungsstellen vornehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Für einen persönlichen Besuch in unseren Zulassungsstellen benötigen Sie:
    • Personalausweis oder Pass
    • Bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: schriftliche Vollmacht, gültige Ausweisdokumente des Antragstellers und des Bevollmächtigten
    • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
    • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
    • SEPA-Lastschriftmandat mit IBAN und BIC für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.

    Die Zulassung auf eine minderjährige Person ist in zwei Fällen möglich:

    1. Für das minderjährige Kind liegt ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkmalen zur Steuerbefreiung (Merkmal aG, H oder Bl) oder Steuerermäßigung (mit rosafarbenem Flächenaufdruck) nach §3a KraftStG vor.
    2. Der minderjährige Fahrzeughalter ist im Besitz einer Fahrerlaubnis für das entsprechende Fahrzeug.

    Sollte einer dieser Fälle zutreffen, sind zusätzlich folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Vollmachten und Ausweise beider Erziehungsberechtigten und des Halters
    • ggf. Nachweis der Alleinerziehungsberechtigung
    • Schwerbehindertenausweis des Kindes, sofern Punkt 1 zutrifft.

    Die oben genannten erforderlichen Dokumente müssen - wenn nicht ausdrücklich anders angegeben - aktuell noch gültig sein und im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie (nach § 33 Verwaltungsverfahrensgesetz durch siegelführende Körperschaften des öffentlichen Rechts oder durch Notariate) vorgelegt werden. Die Zulassungsbescheinigung(en) und die Kennzeichenschilder müssen ohne Ausnahme im Original vorliegen.

     

    Für die Nutzung unseres Online-Portals benötigen Sie zusätzlich:
    • Ausweisdokument mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und ein Smartphone mit kostenloser 'AusweisApp2' (alternativ ein Kartenlesegerät).
    • Sicherheitscode Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Nach dem Bezahlvorgang müssen Sie einen Bescheid abrufen

Gebührenrahmen

  • Eine genaue Gebührenangabe ergibt sich nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen.
    Weitere Informationen können aus der "Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)" im Link-Bereich entnommen werden.

  • Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an. Kennzeichen bekommen Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder im Internet. Je nach Prägestelle können die Kosten variieren.