Verbraucherbeschwerde (Lebensmittel und Bedarfsgegenstände)

Sollten Sie den Verdacht haben, dass der Genuss von Lebensmitteln, das Tragen von Bekleidung oder auch der Körperkontakt mit Gebrauchsgegenständen (z. B. Geschirr, Schmuck, Spielzeug) Ihre Gesundheit beeinträchtigt, helfen Ihnen Ihre Ansprechpersonen. Wenn Sie uns benachrichtigen, benötigen wir Auskünfte, wobei u. a. folgende Fragen eine Rolle spielen:

  • Wie heißt der gekaufte Artikel?
  • Wo wurde der Artikel eingekauft?
  • An welchem Tag und zu welcher Uhrzeit wurde der Artikel eingekauft?
  • Welche Menge des Artikels haben Sie eingekauft?
  • Wie sind Sie mit dem Artikel seit dem Kauf umgegangen (Transport, Lagerung)?
  • Welche Mängel haben Sie festgestellt?
  • Wann wurden die Mängel festgestellt?
  • Welche Beschwerden wurden ausgelöst? (z. B. Durchfall, Erbrechen)
  • Welcher Zeitraum lag zwischen Verzehr und Auftreten der Beschwerden?
  • Haben Sie bereits einen Arzt konsultiert, und wenn ja, welchen?

Anzeigen können Sie aber auch eigene Feststellungen über Verstöße im Umgang mit Lebensmitteln und Kosmetika.

Senden Sie Ihre Anfrage oder Eingabe per Email an den Postkorb vet.lm@kreis-wesel.de.

Aus Datenschutzgründen werden Ihre persönlichen Angaben selbstverständlich vertraulich behandelt.
Im Rahmen eines Bußgeld- oder Strafverfahrens kann aber ggf. die Herausgabe Ihrer persönlichen Daten von uns verlangt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei den im Bereich "Kontakt" genannten Personen.

Gebührenrahmen

Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden: kostenfrei
Sonstige Amtshandlungen: auf Anfrage