Trinkwasserüberwachung (Hausbrunnen)

Der Fachdienst Gesundheitswesen bewertet und überwacht den Betrieb der Kleinanlage und berät den Betreiber. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher durch den Genuss (Trinken, Speisezubereitung) und den Gebrauch (Reinigen von Körper und Kleidung, Reinigen von Geschirr) des Trinkwassers keine gesundheitlichen Schäden durch Bakterien, chemische oder physikalische Inhaltsstoffe des Wassers erleidet.

Die Beratung, Bewertung und Überwachung durch den Fachdienst Gesundheitswesen erfolgt auf der Grundlage

  • einer jährlichen Untersuchung des Wassers auf bakteriologische und chemische Inhaltsstoffe,
  • einer alle drei Jahre durchzuführenden Untersuchung des Wassers auf weitere chemische Inhaltsstoffe,
  • einer regelmäßig durchzuführenden Besichtigung der Kleinanlage und ihrer Umgebung vor Ort.

Die Prüfung beinhaltet:

  • den Brunnen,
  • das Brunnenumfeld,
  • die Wasserförderanlage (Pumpen, Druckkessel, Leitungsmaterialien, sonstige Wasseraufbereitungsanlagen, z. B. zur Nitratreduzierung),
  • die Beratung zur Brunnensanierung und Desinfektion

Ferner werden, soweit nicht schon vom Betreiber mitgeteilt, die jährlichen Ergebnisse der vorgeschriebenen Untersuchungen des Wassers vor Ort überprüft.

Benötigte Unterlagen

  • Aktueller Trinkwasserbefund

Gebührenrahmen

  • 84,00 € Besichtigung einer Kleinanlage zur Eigenversorgung

  • 110,00 € Besichtigung einer Kleinanlage zur Eigenversorgung mit Gruppen-Wasserversorgungsanlage (eigene Nutzung)

  • 84,00 € Besichtigung eines dezentralen kleinen Wasserwerkes

  • 110,00 € Besichtigung eines dezentralen kleinen Wasserwerkes mit Gruppen-Wasserversorgungsanlage (Vermietung)

Weiterführende Informationen

Im Kreis Wesel werden ca. 2.700 Brunnen zur Gewinnung von Trinkwasser betrieben. Diese Brunnen werden in der Trinkwasserverordnung Kleinanlagen genannt, da in der Regel nur eine kleine Anzahl an Personen mit Trinkwasser versorgt wird. Die Trinkwasserverordnung legt Regeln und Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit beim Genuss und Gebrauch des Trinkwassers fest. Der Fachdienst Gesundheitswesen bewertet und überwacht den Betrieb der Kleinanlage und berät den Betreiber. Damit soll sichergestellt werden, dass der Verbraucher durch den Genuss (Trinken, Speisezubereitung) und den Gebrauch (Reinigen von Körper und Kleidung, Reinigen von Geschirr) des Trinkwassers keine gesundheitlichen Schäden durch Bakterien, chemische oder physikalische Inhaltsstoffe des Wassers erleidet.
Die Beratung, Bewertung und Überwachung durch den Fachdienst Gesundheitswesen erfolgt auf der Grundlage
1. einer jährlichen Untersuchung des Wassers auf bakteriologische und chemische Inhaltsstoffe,
2. einer eventuell spätestens alle drei Jahre durchzuführenden Untersuchung des Wassers auf weitere chemische Inhaltsstoffe nach näherer Vorgabe durch den Fachdienst Gesundheitswesen
3. einer regelmäßig durchzuführenden Besichtigung der Kleinanlage und ihrer Umgebung vor Ort.
Bei der regelmäßig durchzuführenden Besichtigung werden u. a. technische Daten sowie Angaben zur Umgebung und zur Schutzzone der Kleinanlage erhoben.
Jeder Betreiber einer Trinkwasser-Kleinanlage wird durch die Trinkwasserverordnung dazu verpflichtet, seinen Brunnen beim Fachdienst Gesundheitswesen anzumelden und die oben genannten Untersuchungen und Besichtigungen durchzuführen bzw. zuzulassen.

 

Die erstmalige Inbetriebnahme oder die Wiederinbetriebnahme einer Wasserversorgungsanlage ist dem Gesundheitsamt gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) mindestens 4 Wochen vorher anzuzeigen

Kontaktinformationen

Koordinationsbereichsleitung: Torsten Bockting

Person Zuständigkeit
Hygieneüberwachung, Infektionskrankheiten und Trinkwasserüberwachung
Dienststelle
Melanie Brisch Stadt Wesel Wesel
Frau Erk Sichtung/DEMIS/Meldung LZG/z.b.V. Wesel
Maria Liedmann Stadt Hamminkeln, Hygieneaufsicht Arztpraxen im Kreis Wesel Wesel
Rolf Piron Stadt Dinslaken, Gemeinde Hünxe, Gemeinde Schermbeck Wesel
Sandra Schwarz-Krumrey Stadt Voerde, Stadt Xanten, Hygieneaufsicht Arztpraxen im Kreis Wesel Wesel
Julian Feldhaus Stadt Rheinberg, Gemeinde Alpen Moers
Monika Geldermann Stadt Neukirchen-Vluyn, Stadt Kamp-Lintfort, Gemeinde Sonsbeck Moers
Manuela Schaltmann Stadt Moers Moers

 

Person Zuständigkeit  Dienststelle
Torsten Bockting Koordinationsbereichsleitung Wesel/Moers
Sara Klingenspohr Gesundheitsschutz in Krankenhäuser, Seniorenheime und sonstige Gesundheitseinrichtungen Moers
Gabriele Stiller Gesundheitsschutz in Krankenhäuser, Seniorenheime und sonstige Gesundheitseinrichtungen Moers
Mireille Jänecke Überwachung Trinkwasserhausinstallationen in Gemeinschaftseinrichtungen Moers
Sabrina Feldhaus Umwelthygiene, und Trinkwasserüberwachung (öffentlich) Moers
Thomas Hölzer Umwelthygiene, und Trinkwasserüberwachung (öffentlich) Moers
Michael Steffen Umwelthygiene, und Trinkwasserüberwachung (öffentlich) Moers