Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung
Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Gebührenrahmen
200,00 € mindestens (abhängig vom Aufwand)
Kontaktinformationen
Person | Zuständigkeit |
---|---|
Carsten Jelinek | Wesel |
Kai Just | Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn |
Rainer Kempkes | Dinslaken, Schermbeck, Voerde |
Stefan Cleef | Alpen, Rheinberg, Hünxe |
Dietmar Böhnke | Hamminkeln, Xanten, Sonsbeck |
FAQ
Was versteht man unter Anzahl Wohneinheiten?
Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein. Für die Definition als Wohneinheit spielt es keine Rolle, ob die Räume leer stehen, bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.