Entnahme von Grundwasser zur Eigentrinkwasserversorgung
Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis.
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Kontakt
66-1-3 Anlagenbezogener GewässerschutzDetaillierte Angaben finden Sie auf der Seite unter Kontaktinformationen