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Um über einen Brunnen Grundwasser für die Eigentrinkwasserversorgung fördern zu dürfen, benötigen Sie ab zwei Wohneinheiten eine wasserbehördliche Erlaubnis.
Um als Wohneinheit zu gelten, müssen die für die Führung eines Haushaltes erforderlichen Räumlichkeiten (Küche/Kochecke, Dusche/Bad, Toilette) vorhanden sein. Für die Definition als Wohneinheit spielt es keine Rolle, ob die Räume leer stehen, bewohnt werden oder als Zweit- oder Ferienwohnung genutzt werden.