Führerschein - Fahrgastbeförderung
Die „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“ ist eine Zusatzfahrerlaubnis, die Sie benötigen, wenn Sie gewerblich Personen befördern möchten (beispielsweise in Taxen, Mietwagen oder Krankenkraftwagen). Der sogenannte Personenbeförderungsschein wird längstens auf fünf Jahre befristet erteilt. Die Verlängerung erfolgt danach für längstens jeweils 5 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens 21 Jahre alt und mindestens zwei Jahre im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen, um einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung stellen zu können.
Für Krankenkraftwagen oder Mietwagen für Schülertransport oder Behindertenfahrdienst gilt, dass Sie mindestens 19 Jahre alt und mindestens ein Jahr im Besitz des Führerscheins der Klasse B sein müssen.
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