Führerschein - Ortskenntnisprüfung / Fachkundenachweis
Für die Erlaubnis des Personenverkehrs mit Taxen und Mietwagen benötigen Sie bis zum 01.08.2021 einen Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse.
Mit Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts vom 16.04.2021 wurde § 48 Abs. 4 Nr. 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geändert. Danach entfällt ab dem Inkrafttreten am 02.08.2021 der Nachweis der Ortskundeprüfung und wird durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.
Derzeit ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des kleinen Fachkundenachweises gestellt werden. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, für einen bundeseinheitlichen Vollzug möglichst zeitnah die inhaltlichen und formalen Anforderungen an diesen neuen Nachweis konkret auszugestalten und Regelungen zum Übergangsrecht bzw. zum Besitzstand zu schaffen.
Leider liegen diese Regelungen bis heute noch nicht vor. Es ist daher absehbar, dass der kleine Fachkundenachweis ab 02.08.2021 nicht erbracht werden kann. Die Länder haben sich darauf verständigt, bei der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr ab 02.08.2021 abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV auf den Nachweis der Fachkunde zu verzichten. Auch eine Ortskenntnisprüfung wird ab dem 02.08.2021 nicht mehr angeboten.
Das gilt solange, bis die Voraussetzungen für die Ausstellung des Fachkundenachweises geklärt und umgesetzt sind.
Neue Informationen werden Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle erhalten.
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