Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX
Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sollen
- eine drohende Behinderung verhüten,
- eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
- Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, wenn sie nicht nur vorrübergehend
- geistig,
- seelisch oder
- körperlich
wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.
Eingliederungshilfeleistungen werden nachrangig gezahlt; sie werden also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie zum Beispiel Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.
Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen?
Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie u. a. bei den Trägern der Eingliederungshilfe stellen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung besteht für Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII die Zuständigkeit der Jugendämter.
Vereinfacht dargestellt ergeben sich folgende Zuständigkeiten:
Personenkreis |
Leistung |
Leistungsträger |
Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt |
Heilpädagogische Leistungen in Kitas, (interdisziplinären) Frühförderstellen und der Kindertagespflege |
Landschaftsverband Rheinland |
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Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe |
Kreis Wesel |
Kinder und Jugendliche mit (drohender) geistiger und/oder körperlicher Behinderung während der Schulzeit |
„Über Tag und Nacht“- Betreuung in einer Einrichtung |
Landschaftsverband Rheinland |
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In Pflegefamilien |
Landschaftsverband Rheinland |
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Alle anderen Leistungen |
Kreis Wesel |
Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung während der Schulzeit |
Alle Leistungen |
Jugendämter |
Erwachsene Menschen mit (drohender) Behinderung |
Beförderungsdienst |
Kreis Wesel |
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Alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe |
Landschaftsverband Rheinland |
Wo kann ich mich beraten lassen?
Für eine individuelle Beratung können verschiedene Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.
Leistungsträger
Eine umfassende Beratung erfolgt durch die Leistungsträger.
- Kontakt 50-1-3 Eingliederungshilfe SGB IX
- Landschaftsverband Rheinland - Ansprechpersonen und Beratung
Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen sowie Sozialpsychatrische Zentren
Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sowie die Sozialpsychiatrischen Zentren sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie leisten individuelle Beratung zum selbstständigen Leben.
Die KoKoBe beraten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.
Sozialpsychatrische Zentren unterstützen im Wesentlichen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.
SPZ Moers – Neukirchen-Vluyn Caritasverband Moers-Xanten e.V. Haagstr. 26 47441 Moers Tel: 02841/9010-40 |
SPZ Kamp-Lintfort – Rheinberg - Alpen Caritasverband Moers-Xanten e. V. Prinzenstraße 64 47475 Kamp-Lintfort Tel: 02842/9080354 |
SPZ Xanten - Wesel SPIX e.V. Kaiserring 16 46483 Wesel Tel: 0281/16333-16 |
SPZ Dinslaken – Voerde - Hünxe Caritasverband Dinslaken e.V. Duisburger Str. 98 46535 Dinslaken Tel: 02064/4494-50 |
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Sie unabhängig von Leistungsträgern oder konkreten Anbietern, wenn Sie eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.
Die Beratung ist unabhängig davon, ob Sie eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben. Sie erfolgt ebenso unabhängig vom Alter.
Auch Familienangehörige, Freunde, Kollegen oder andere nahestehende Personen von Menschen mit (drohender) Behinderung können auf unser Beratungsangebot zugreifen.