Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB IX

Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) sollen

  • eine drohende Behinderung verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen beseitigen oder mildern und
  • Menschen mit Behinderung ermöglichen, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wer hat Anspruch auf Leistungen?

Einen Anspruch auf Eingliederungshilfeleistungen haben Personen, wenn sie nicht nur vorrübergehend

  • geistig,
  • seelisch oder
  • körperlich

wesentlich behindert sind oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Eingliederungshilfeleistungen werden nachrangig gezahlt; sie werden also nur dann gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber anderen Sozialleistungsträgern (wie zum Beispiel Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Rentenversicherungsträger) bestehen. Das eigene Einkommen und Vermögen wird unter Umständen angerechnet.

Wo stelle ich einen Antrag auf Eingliederungshilfeleistungen?

Anträge auf Leistungen der Eingliederungshilfe können Sie u. a. bei den Trägern der Eingliederungshilfe stellen. In Nordrhein-Westfalen sind dies die Landschaftsverbände sowie die Kreise und kreisfreien Städte. Für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung besteht für Eingliederungshilfeleistungen nach § 35a SGB VIII die Zuständigkeit der Jugendämter.

Vereinfacht dargestellt ergeben sich folgende Zuständigkeiten:

Personenkreis

Leistung

Leistungsträger

Kinder mit (drohender) Behinderung bis zum Schuleintritt

Heilpädagogische Leistungen in Kitas, (interdisziplinären) Frühförderstellen und der Kindertagespflege

Landschaftsverband Rheinland

 

Weitere Leistungen der Eingliederungshilfe

Kreis Wesel

Kinder und Jugendliche

mit (drohender) geistiger

und/oder körperlicher

Behinderung während der

Schulzeit

„Über Tag und Nacht“- Betreuung in einer Einrichtung

Landschaftsverband Rheinland

 

In Pflegefamilien

Landschaftsverband Rheinland

 

Alle anderen Leistungen

Kreis Wesel

Kinder und Jugendliche

mit seelischer Behinderung während der

Schulzeit

Alle Leistungen

Jugendämter

Erwachsene Menschen mit (drohender) Behinderung

Beförderungsdienst

Kreis Wesel

 

Alle weiteren Leistungen der Eingliederungshilfe

Landschaftsverband Rheinland

 

 

Wo kann ich mich beraten lassen?

Für eine individuelle Beratung können verschiedene Beratungsstellen in Anspruch genommen werden.

Leistungsträger

Eine umfassende Beratung erfolgt durch die Leistungsträger.

Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen sowie Sozialpsychatrische Zentren

Die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe) sowie die Sozialpsychiatrischen Zentren sind wichtige Anlaufstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige. Sie leisten individuelle Beratung zum selbstständigen Leben.

Die KoKoBe beraten Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung sowie deren Angehörige und Bezugspersonen.


 

Sozialpsychatrische Zentren unterstützen im Wesentlichen Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen.

SPZ Moers – Neukirchen-Vluyn

Caritasverband Moers-Xanten e.V.

Haagstr. 26

47441 Moers

Tel: 02841/9010-40

SPZ Kamp-Lintfort – Rheinberg - Alpen

Caritasverband Moers-Xanten e. V.

Prinzenstraße 64

47475 Kamp-Lintfort

Tel: 02842/9080354

SPZ Xanten - Wesel

SPIX e.V.

Kaiserring 16

46483 Wesel

Tel: 0281/16333-16

SPZ Dinslaken – Voerde - Hünxe

Caritasverband Dinslaken e.V.

Duisburger Str. 98

46535 Dinslaken

Tel: 02064/4494-50


 

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB)

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützt und berät Sie unabhängig von Leistungsträgern oder konkreten Anbietern, wenn Sie eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind.

Die Beratung ist unabhängig davon, ob Sie eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung haben. Sie erfolgt ebenso unabhängig vom Alter.

Auch Familienangehörige, Freunde, Kollegen oder andere nahestehende Personen von Menschen mit (drohender) Behinderung können auf unser Beratungsangebot zugreifen.