Vormundschaften und Pflegschaften

Im Bereich Vormundschaften und Pflegschaften üben Mitarbeitende der Kreisverwaltung Wesel im Auftrag des Familiengerichts die elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Pflegschaft) an Stelle der Eltern aus.

Dies geschieht, wenn Eltern das Sorgerecht aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund eines Gerichtsbeschlusses nicht mehr ausüben dürfen.

Im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) haben die Vormünder oder Vormünderinnen und Pfleger oder Pflegerinnen die gesetzliche Vertretung für ihre Mündel.

Sie sind alleine den Interessen und dem Wohl des Kindes oder des/der Jugendlichen verpflichtet und halten durch regelmäßige Besuche und gemeinsame Ausflüge Kontakt zu ihren Mündeln. Über die Entwicklung der Mündel berichten die Vormünder/innen jährlich den Gerichten.