Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig oder –willig ist.
Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt im Download.
Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2025 nach Abzug des Kindergeldes:
0 bis 5 Jahre | 227,00 € |
6 bis 11 Jahre | 299,00 € |
12 bis 17 Jahre | 394,00 € |
Die Unterhaltsvorschussstelle des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über eine eigene Unterhaltsvorschussstelle.
Der Bereich Unterhaltsvorschuss ist bis auf Weiteres mittwochs telefonisch nicht erreichbar. Gerne können Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen senden.