Unterhaltsvorschuss

Online Service

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur geringfügigen Unterhalt erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Der Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts minderjähriger Kinder, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlungsfähig oder –willig ist. 

Die Anspruchsvoraussetzungen sind im Unterhaltsvorschussgesetz geregelt. Nähere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt im Download.

Die Höhe des Unterhaltsvorschusses beträgt ab dem 01.01.2024 nach Abzug des Kindergeldes:

0 bis 5 Jahre 230,00 €
6 bis 11 Jahre 301,00 €
12 bis 17 Jahre 395,00 €


Die Unterhaltsvorschussstelle des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über eine eigene Unterhaltsvorschussstelle.

Benötigte Unterlagen

    • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, des antragstellenden Elternteils
    • Bei Antragstellerinnen und Antragstellern, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist der gültige Nationalpass vorzulegen beziehungsweise Dokumente, aus denen der aktuelle Aufenthaltsstatus hervorgeht.
    • Geburtsurkunde/n des Kindes bzw. der Kinder
    • Nachweis über die Feststellung der Vaterschaft bei nichtehelichen Kindern
    • Vaterschaftsanerkenntnis oder -feststellung
    • Scheidungsurteil oder geeignete Nachweise über das Getrenntleben
      • z. B. mit einem anwaltlichen Schreiben
    • Nachweise über das Einkommen der Kinder
      • z. B. Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen

Hinweise

Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss kann ab sofort online gestellt werden: "Online Service"

Kontaktinformationen

Person Zuständigkeit (Nachname)
Yvonne Kempkes A-D, V-Z
Cora Breyer E-M
Heike Schella N-U