Tuberkulose-Beratung

Kostenlose Information und Beratung zum Thema Tuberkulose durch die Mitarbeiter der Tuberkulose-Fürsorge.

Tuberkulose-Kranke und Kontaktpersonen eines Tuberkulose-Kranken werden auf Veranlassung des Fachdienstes Gesundheitswesen untersucht.

Untersuchungen auf TBC für Auslandsaufenthalte oder Reisen ins Ausland werden nicht durchgeführt.

Kontakt

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, richten Sie diese gerne schriftlich an: tbc@kreis-wesel.de

Gebührenrahmen

0,00 €

Weiterführende Informationen

Tbc-Sprechstunde

  • 47441 Moers, Mühlenstraße 9-11:
    Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung
  • 46483 Wesel, Jülicher Straße 6:
    Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung
Hinweis für Mediziner

Gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose meldepflichtig, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.

Außerdem muss nach den Vorschriften des Paragraphen 7 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz der Nachweis von Mycobacterium leprae, Mycobacterium tuberculosis/africanum und Mycobacterium bovis dem Fachdienst Gesundheitswesen gemeldet werden. Meldepflicht besteht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. Die Meldeformulare finden Sie unter Downloads.

Bitte faxen Sie Tuberkulosemeldungen oder den Erregernachweis (siehe oben) an den Fachdienst Gesundheitswesen, Fax: 0281-207-7806.

Unter dem Link "Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK)" ist die S2k Leitlinie Tuberkulose im Erwachsenenalter - Leitlinie zur Diagnostik und Therapie, einschließlich Chemoprävention und -prophylaxe sowie die S2k-Leitlinie zur Diagnostik, Prävention und Therapie der Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter abrufbar. Außerdem finden Sie dort Dosierungsrechner für Kinder und Erwachsene.