Tuberkulose-Beratung

Kostenlose Information und Beratung zum Thema Tuberkulose durch die Mitarbeiter der Tuberkulose-Fürsorge.

Tuberkulose-Kranke und Kontaktpersonen eines Tuberkulose-Kranken werden auf Veranlassung des Fachdienstes Gesundheitswesen untersucht.

Kontakt

Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, richten Sie diese gerne schriftlich an: tbc@kreis-wesel.de

Gebühren

0,00 €

Weiterführende Informationen

Tbc-Sprechstunde

  • 47441 Moers, Mühlenstraße 9-11:
    Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung
  • 46483 Wesel, Jülicher Straße 6:
    Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung
Hinweis für Mediziner

Gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose meldepflichtig, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.

Außerdem muss nach den Vorschriften des Paragraphen 7 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz der Nachweis von Mycobacterium leprae, Mycobacterium tuberculosis/africanum und Mycobacterium bovis dem Fachdienst Gesundheitswesen gemeldet werden. Meldepflicht besteht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. Die Meldeformulare finden Sie unter Downloads.

Bitte faxen Sie Tuberkulosemeldungen oder den Erregernachweis (siehe oben) an den Fachdienst Gesundheitswesen, Fax: 0281-207-7806.

Unter dem Link "Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK)" ist die S2k Leitlinie Tuberkulose im Erwachsenenalter - Leitlinie zur Diagnostik und Therapie, einschließlich Chemoprävention und -prophylaxe sowie die S2k-Leitlinie zur Diagnostik, Prävention und Therapie der Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter abrufbar. Außerdem finden Sie dort Dosierungsrechner für Kinder und Erwachsene.