Tuberkulose-Beratung
Kostenlose Information und Beratung zum Thema Tuberkulose durch die Mitarbeiter der Tuberkulose-Fürsorge.
Tuberkulose-Kranke und Kontaktpersonen eines Tuberkulose-Kranken werden auf Veranlassung des Fachdienstes Gesundheitswesen untersucht.
Kontakt
Sollten Sie hierzu weitere Fragen haben, richten Sie diese gerne schriftlich an: tbc@kreis-wesel.de
Gebühren
0,00 €
Weiterführende Informationen
Tbc-Sprechstunde
- 47441 Moers, Mühlenstraße 9-11:
Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung - 46483 Wesel, Jülicher Straße 6:
Montag bis Freitag nach Terminvereinbarung
Hinweis für Mediziner
Gemäß Paragraph 6 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz ist die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose meldepflichtig, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt.
Außerdem muss nach den Vorschriften des Paragraphen 7 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz der Nachweis von Mycobacterium leprae, Mycobacterium tuberculosis/africanum und Mycobacterium bovis dem Fachdienst Gesundheitswesen gemeldet werden. Meldepflicht besteht für den direkten Erregernachweis sowie nachfolgend für das Ergebnis der Resistenzbestimmung; vorab auch für den Nachweis säurefester Stäbchen im Sputum. Die Meldeformulare finden Sie unter Downloads.
Bitte faxen Sie Tuberkulosemeldungen oder den Erregernachweis (siehe oben) an den Fachdienst Gesundheitswesen, Fax: 0281-207-7806.
Unter dem Link "Deutsches Zentralkomitee zur Bekämpfung der Tuberkulose (DZK)" ist die S2k Leitlinie Tuberkulose im Erwachsenenalter - Leitlinie zur Diagnostik und Therapie, einschließlich Chemoprävention und -prophylaxe sowie die S2k-Leitlinie zur Diagnostik, Prävention und Therapie der Tuberkulose im Kindes- und Jugendalter abrufbar. Außerdem finden Sie dort Dosierungsrechner für Kinder und Erwachsene.
Rechtsgrundlagen
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